HUK macht Fairplay?

Bei der HUK-Coburg scheint sich einen Strategiewechsel anzudeuten.

Bisher lag der strategische Schwerpunkt der Schadenregulierung darin, eine erhebliche Quote der Kaskoverträge mit eingeschränkten Leistungen zu verkaufen, wie etwa die Bindung im Unfall-Fall an eine mit der HUK kooperierende Werkstatt.

Im Bereich der Haftpflichtschäden standen die Zeichen bisher extrem auf Sturm: Zweifelhafte Methoden, kurzfristig den Kontakt zum Geschädigten herzustellen, sollten dafür sorgen, dass Unfallopfer letztlich auf Teile der ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Unwissenheit und das Ausschalten von Anwalt und Sachverständigem sollten die Schadenaufwendungen insgesamt minimieren. Damit bekam man wohl den Aufwand der Schadenbearbeitung im Haftpflichtbereich nicht in den Griff. Man erinnere sich an die bundesweiten Wellen, mit denen die HUK wegen nicht vollständig gezahlter Sachverständigen-Kosten verklagt wurde. In nahezu allen Fällen wurde sie zur Zahlung verurteilt.
 
Nun hat die Ford-Organisation das Buch der Weisen für ihre Betriebe aufgeschlagen. Man geht unter Fairplay-Regeln den Weg zukünftig ausgerechnet mit der HUK-Coburg. Einerseits gibt Ford vor, keinen Deut von den Rechten der Geschädigten abzurücken, anderseits aber werden die Grundlagen einer einvernehmlichen Regulierungsstrategie zuvor mit der HUK abgestimmt. Inwieweit dann der Geschädigte auf Anwalt und Gutachter verzichtet, die Ford-Betriebe Mietwagen unter Marktpreis stellen müssen und kostenlose Zusatzleistungen auch bei Haftpflichtschäden üblich werden, damit die HUK die Schäden nicht in freie Betriebe steuert, darf sehrwohl angezweifelt werden.

Beitrag aus AUTOHAUS Schadensmanager ansehen

Ähnlich gibt die Daimler-Organisation ihren Servicepartnern in der Fläche eine Kooperation mit dem HDI zur Empfehlung heraus, siehe weiterer Beitrag in diesem Bereich.

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben