Schadenmanagement: Der nächste Schritt mit CARO

Direktvermittlungsangebote der Versicherer an Geschädigte/Unfallopfer, zu Niedrigstpreisen nach Unfällen mobil zu sein, tragen bis heute nicht. Bisherige Angebote, sofort abgegeben per Brief, Fax oder Telefon, werden von den Gerichten zumeist als nicht bindend für den Geschädigten abgelehnt. Sie sind für diesen nicht annahmefähig, weil nicht konkret genug, manchmal überrumpelnd, manchmal grundsätzlich fehl am Platze, je nach Gericht.

Über die zunehmende elektronische Vernetzung mit kooperationswilligen Dienstleistern werden deshalb von der Versicherungswirtschaft neue Wege gesucht, nach einem Unfall sofort konkretere Angebote an den Geschädigten unterbreiten zu können. Dabei kommt es für die Versicherer darauf an, auf den speziellen Kunden (Ersatzbedarf, Fahrleistung, Versicherungs-SB,...), den Schaden (welches Auto), den Ort (Zustellung wo) und den Zeitpunkt (bis wann muss es vor Ort sein, voraussichtliche Dauer der Anmietung,....) des Ersatzbedarfes ein Angebot unterbreiten zu können, das der Geschädigte dann aufgrund seiner Schadenminderungspflicht nicht mehr schadlos ablehnen kann.

Hierfür ist nun die CARO-Autovermietung in Bremen als Autovermieter über SCHADENPORTAL24 an die Rechner der Regulierungssachbearbeiter der Versicherungen angeschlossen worden. Bereits jetzt oder in naher Zukunft ist deshalb zu erwarten, dass die notwendigen Daten zwischen den EDV-Systemen der Versicherer und dieses nicht ganz kleinen Autovermieters hin und her gehen. Der Sachbearbeiter der Versicherung dürfte dann innerhalb kürzester Zeit wissen, welches Fahrzeug wann und wo angeliefert werden kann und diese Information dem Geschädigten gegenüber offerieren.

Die Angebote werden also konkreter, das ist zu erwarten. Somit dürfte auch die Quote der Geschädigten steigen, die sich von Versicherungen in der Schadenregulierung die Hand führen lassen und damit auch auf eigene Rechte der Dispositionsfreiheit der Organisation des Schadenersatzes verzichten (müssen).

Presseinfo zu CARO Autovermietung Bremen, einem Unternehmen im Verbund der EuropaService AG

Siehe auch: http://www.openpr.de/news/350725/CARO-Autovermietung-erreicht-kuenftig-mehr-Kunden-ueber-die-Anbindung-an-SchadenPortal24.html

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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