BGH, XII ZR 50/04 vom 28.06.2006


Bietet der Autovermieter dem Geschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären.

Der Artikel kann hier heruntergeladen werden