LG Chemnitz nach Hinzuziehung eines Sachverständigen: Schwacke + Aufschlag

Das LG Chemnitz hat mit Urteil  5 O 1016-08 vom 30.06.2009 nach sachverständiger Beratung durch Einzelrichterin entschieden, dass die Forderung der Klägerin berechtigt ist. Schätzgrundlage ist Schwacke 2007, Aufschlag gerechtfertigt wegen tatsächlich erbrachter Mehrleistungen (? und Nichtzugänglichkeit zu niedrigerem Tarif ?), Gutachter hat Risiken und Mehrleistungen im Unfallersatz bestätigt. Gutachter erkannte ebenso, dass der Verweis der Beklagten auf niedrigere Angebote auf ganz anderes Fahrzeug bezogen war.

Insgesamt handelt es sich um ein wenig überzeugendes Urteil. Früher hat man sich am LG in Chemnitz um 100% und verrechnet, heute das.

Urteil ansehen