Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 2-23

Landgericht Stade 4 S 30/22 vom 26.10.2022
(Vorinstanz Amtsgericht Stade 61 C 346/21 vom 09.06.2022)

1. Kosten einer Ersatzmiete für ein gewerblich genutztes Fahrzeug, mit dem unmittelbar Umsatz erwirtschaftet wird, sind grundsätzlich schadenersatzrechtlich erstattungsfähig.
2. Die Höhe des erstattungsfähigen Schadenersatzbetrages für ein Ersatz-Taxi ist nicht durch den Betrag des Gewinn-Entgangs begrenzt.
3. Zur Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten hat der Kläger darzustellen, warum er aus betrieblichen Gründen zwingend auf die Fahrtkapazitäten angewiesen ist (Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, guter Ruf bzgl. Zuverlässigkeit, Aufrechterhaltung von Kundenbeziehungen, ...) und daher die Ersatzmiete erforderlich gewesen ist.
4. Vom Grundbetrag der Mietwagenkosten ist ein Abzug für ersparte Eigenaufwendungen des Klägers in Höhe von 5 % vorzunehmen.
5. Kosten erforderlicher Nebenleistungen für Haftungsreduzierung, Zusatzfahrer und Zusatzleistung "Tarifeinstellung" sind ebenso zu erstatten.

Zusammenfassung: Das Berufungsgericht bestätigt per Beschluss vollständig ein erstinstanzliches Urteil, in dem die Höhe der Kosten einer Ersatzanmietung eines Taxis zugesprochen wurden. Die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der Kosten oberhalb des sonst entgangenen Gewinns ergibt sich aus unternehmerischen Überlegungen des Geschädigten. Die Höhe der Kosten werden - da Schätzlisten nicht zur Verfügung stehen - mittels sachverständiger Hilfe geschätzt und hier als marktüblich angesehen. Auch Nebenkosten der Taxi-Ersatzmiete wie zum Beispiel für Haftungsreduzierung und eine Zusatzfahrer-Pauschale sind zu erstatten.

Bedeutung für die Praxis: Auch der gewerbliche Fahrzeugnutzer, der direkt mit dem Fahrzeuge sein Geld verdient, kann im Fall des unfallbedingten Ausfalls ein Ersatzfahrzeug mieten und ist in Bezug auf einen Schadenersatz nicht auf den Gewinn-Entgang beschränkt. Die erstattungsfähigen Kosten können daher auch den Betrag des zu erzielenden Gewinns erheblich übersteigen. Nichtsdestotrotz müssen die anfallen Kosten marktüblich sein. Gerichte können zur Schätzung des erforderlichen Betrages nach § 287 ZPO bei der Schätzung der Kosten für ein Ersatz-Taxi nicht auf Schätzlisten wie Schwacke oder DAT zugreifen. Stattdessen wird ein Sachverständigengutachten zu der Frage herangezogen, ob der Preis für das Miet-Taxi marktüblich gewesen ist. Zu den Kosten der Grundmiete und den Nebenkosten (wie die Haftungsreduzierung) kommt bei Taxi-Ersatzmieten die Anpassung der Einbauten an die regionalen Abrechnungskriterien nach den behördlichen Vorgaben hinzu, die daher auch vom Schädiger zu ersetzen sind.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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