Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 49-22

Amtsgericht Kempten (Allgäu) 6 C 753/22 vom 16.11.2022

1. Wenn der Geschädigte einen Ersatzwagen mietet, sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit gegeben.
2. Der Geschädigte kann nach freier Entscheidung entweder fiktiven Ausfallschaden (Nutzungsausfall-Wert) oder konkrete Kosten der Ersatzanmietung erstattet verlangen.
3. Sofern Nutzungsausfallentschädigung verlangt wird, ist es unerheblich, ob der Geschädigte tatsächlich einen Ersatzwagen angemietet hatte.

Zusammenfassung: Das Amtsgericht in Kempten spricht dem Kläger den geforderten Nutzungsausfallbetrag für drei Tage zu. Dass er tatsächlich einen Ersatzwagen angemietet hatte und die Beklagte bereits einen geringen Teil der Mietwagenkosten (ca. ein Drittel der Nutzungsausfallentschädigung) bezahlt hatte, ist dabei nicht relevant. Das Gericht verweist auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der auch bei zunächst verlangten Mietwagenkosten ein Wahlrecht besteht, statt dessen auf Nutzungsausfallentschädigung umzustellen.

Bedeutung für die Praxis: Der BGH hat mit Urteil vom 05.02.2013 (Az. VI ZR 290/11) geurteilt: "Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann demjenigen Geschädigten zustehen, der Ersatz der Kosten für einen Mietwagen nicht beanspruchen kann. Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann im Rechtsstreit (konkludent) hilfsweise geltend gemacht werden,..". Folgerichtig sprechen Gerichte Nutzungsausfallentschädigung zu, auch wenn während der Ausfalldauer ein Mietwagen genutzt wurde und egal auch, ob und woher ein solches Fahrzeug genommen wurde. Gerade bei längeren Mieten kann es sinnvoll sein, sich die Nutzungsausfallentschädigung vom Schädiger-Versicherer erstatten zu lassen, anstatt von ihm auf den nackten Fraunhofer-Wochenwert heruntergekürzt zu werden und einen aufwendigen Prozess um die richtige Schätzmethode führen zu müssen.
Hier hatten wir für 2019 einmal einige Tabellen erstellt, die einen Vergleich der Werte je nach Mietwagenklasse / Nutzungsausfallklasse und Ausfalldauer ermöglichte: https://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/3398-vergleichstabelle-nutzungsausfall-und-fraunhofer.html
Bevor ein Anspruch aufgegeben oder ausgebucht wird, weil es zu schwierig erscheint, sich in die komplexe Materie der Durchsetzung von Mietwagenkosten einzuarbeiten, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, eine solche Vergleichsrechnung aufzustellen und auf die Nutzungsausfallentschädigung umzustellen.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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