Sachverständigen-Gutachten mit Mietwagenpreis DAT

Seit Jahren gibt es eine dritte Mietpreisliste zur Schadenschätzung nach § 287 ZPO. Die DAT (Deutsche Automobil Treuhand) erhebt jährlich Mietwagenpreise und stellt sie Abonnenten und Verwendern von DAT-Produkten zur Recherche zur Verfügung. Man erhält je nach Mietwagenklasse für einen Umkreis rund um einen anzugebenden Ort die relevanten Ergebnisse auch für einen zurückliegenden Zeitpunkt inkl. Mittelwert, Maximum ... (inkl. der Angabe von Nebenkosten für Haftungsreduzierung usw.).

Sachverständige, die mit DAT-Systemen arbeiten, um ihre Schadengutachten zu erstellen, können hierüber im Gutachten nicht nur die Mietwagenklasse des Geschädigten-Fahrzeuges ausweisen, sondern abgestimmt auf die prognostizierte Ausfalldauer und den Ort des Mobilitätsbedarfs auch den aktuellen Mietwagenpreis bestimmen und dem Geschädigten im Gutachten zur Verfügung stellen.

Im Ergebnis wird sich einerseits der Vermieter / die vermietende Werkstatt damit auseinandersetzen und den Preis wohl mehr oder weniger mitgehen und andererseits der Versicherer und ggf. später das Gericht mit diesen Werten befassen müssen.

Das Amtsgericht Bad Liebenwerda hat das mit Urteil vom 01.07.2022 (Az. 12 C 29/22) getan und die vom Versicherer zurückgehaltenen Restbeträge für erstattungsfähig erklärt.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.