Sachverständigen-Gutachten mit Mietwagenpreis DAT

Seit Jahren gibt es eine dritte Mietpreisliste zur Schadenschätzung nach § 287 ZPO. Die DAT (Deutsche Automobil Treuhand) erhebt jährlich Mietwagenpreise und stellt sie Abonnenten und Verwendern von DAT-Produkten zur Recherche zur Verfügung. Man erhält je nach Mietwagenklasse für einen Umkreis rund um einen anzugebenden Ort die relevanten Ergebnisse auch für einen zurückliegenden Zeitpunkt inkl. Mittelwert, Maximum ... (inkl. der Angabe von Nebenkosten für Haftungsreduzierung usw.).

Sachverständige, die mit DAT-Systemen arbeiten, um ihre Schadengutachten zu erstellen, können hierüber im Gutachten nicht nur die Mietwagenklasse des Geschädigten-Fahrzeuges ausweisen, sondern abgestimmt auf die prognostizierte Ausfalldauer und den Ort des Mobilitätsbedarfs auch den aktuellen Mietwagenpreis bestimmen und dem Geschädigten im Gutachten zur Verfügung stellen.

Im Ergebnis wird sich einerseits der Vermieter / die vermietende Werkstatt damit auseinandersetzen und den Preis wohl mehr oder weniger mitgehen und andererseits der Versicherer und ggf. später das Gericht mit diesen Werten befassen müssen.

Das Amtsgericht Bad Liebenwerda hat das mit Urteil vom 01.07.2022 (Az. 12 C 29/22) getan und die vom Versicherer zurückgehaltenen Restbeträge für erstattungsfähig erklärt.

Das Urteil ist der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen. 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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