RA Fuchs, RA Pamer: "Mietwagenvermittlung durch den Versicherer", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37

Rechtsanwalt Fuchs, Rechtsanwalt Pamer: "Mietwagenvermittlung durch den Versicherer", Schwacke-Schadenrecht 1-2009, Seite 36,37

Inhalte auszugsweise:
- solange der Geschädigte noch nicht konkret disponiert hat, muss er ein konkretes, zumutbares und annahmefähiges Angebot beachten
- BGH bisher nur: keine Rückgabe bei Vermietung zu normalen Preisen, wenn wegen Kürze der noch zu erwartenden Mietdauer unzumutbar
- allgemeine Hinweise der Versicherung spielen keine Rolle
- notwendig: Standort, Firmenbezeichnung, Telefonnummer, Ansprechpartner, Fahrzeug, Nebenbedingungen, Preis, Vertragsbestandteile, Uhrzeit

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