R+V-Schreiben Mietwagenkosten Regulierung 2022

Ein Schreiben der R+V liegt in den ersten Briefkästen der Autovermieter. Die R+V hat ihre jährliche Bekanntmachung der nach ihrer Auffassung – unter Missachtung der Rechtsprechung – angenehmen Marktpreise versendet.

Bisher war mein Kommentar jeweils: Ab in die "Rundablage". Doch Überraschung ... dieses Mal lohnt ein genauer Blick: Die dort als erstattungsfähig bezeichneten Preise sind teilweise 100 Prozent über Fraunhofer-Werten (aktuelle Ausgabe 2021) und hier und da über Schwacke-Werten.

Was ist da passiert?
Es gibt zwei mögliche Erklärungen.
-    Die R+V-Gruppe ist der häufigen Klagen der Autovermieter überdrüssig und will in Zukunft die Kosten reduzieren, die durch verlorene Prozesse auflaufen, ggf. unter dem Eindruck der jüngsten Verfahren am OLG Frankfurt (BAV-Info an seine Mitglieder). Denn immerhin hat sie als der Versicherer, der nach subjektiver Einschätzung am meisten herunterkürzte und am wenigsten kompromissbereit war, höchstwahrscheinlich auch die höchsten Kosten für Anwälte und Gerichte zu tragen. Wer in Deckung verharrend die Kürzungen hingenommen hat, muss sich dann bei den Autovermietern bedanken, die sich gegen die R+V, Kravag, ... massiv gewehrt haben.
Oder aber...
-    Die R+V denkt etwas naiver als andere Versicherer, dass ihr jährlich in die Welt gesetztes Schema „Informationsschreiben zur Regulierung von Mietwagenkosten“ trotz anderslautender Meinung der Gerichte so beispielgebend und korrekt ist, dass man das auch andersherum anwenden müsse: Wenn die Preise anziehen, gehen wir hoch, auch wenn sich alle anderen Haftpflichtversicherer hinter den (aktuell nicht mehr verwendbaren) Werten der Fraunhofer-Liste 2021 verstecken und derzeit damit vordergründig besser fahren als nun die R+V. Denn immerhin ist Fracke auf Basis 2021 niedriger als das, was die R+V nun zahlen will (Einschränkung: Es gibt keine hundertprozentige Vergleichbarkeit, weil die R+V mit ihren Beträgen die Nebenkosten inkludiert sieht, schadenrechtlicher Unsinn hoch 3, der zu weniger Nebenleistungen für Geschädigte führt, obwohl diese ein Anrecht darauf haben und die Kosten zu erstatten sind).

Was bedeutet das für Sie?
-    Wer sich an das Tableau hält, wird sich nach aktuellen Anmietungen/Abrechnungen nicht mehr mit der R+V streiten müssen und auch bei Vorliegen einiger Nebenkosten einigermaßen hinkommen. Für ältere Mieten aus 2022 könnte das ebenso gelten, das bleibt abzuwarten. Für Abrechnungen aus 2021 und zuvor dürfte weiterhin nur der Rechtsweg zu einer akzeptablen Abrechnung führen. Was in 2023 folgt, wird man sehen, ggf. geht es dann wieder in die andere Richtung, das wird aus dem Schreiben schon deutlich.
-    Grundsätzlich: Die derzeit trotz erheblicher Preissteigerungen (wenn auch nicht wie zu hören ist von 50 Prozent, eher 30+) fortschreitende Erosion der nach Ersatzmieten für erstattungsfähig erklärten Abrechnungspreise auf Basis der Fraunhofer-Werte 2021 ist ein Anschlag auf die Existenz mittelständischer Autovermieter. Wenn dann in 2022 die Preise stark gestiegen sind (Statistisches Bundesamt: + 50 Prozent, Auffassung hier eher ca. über 30 Prozent), muss der Fracke-Wert um einen Branchen-Inflations-Zuschlag von 30-50 Prozent) erhöht werden. Die R+V hat das erkannt und will wohl in 2023 nicht reihenweise zu weiterem Schadenersatz verurteilt werden.

Oder aber Gerichte schauen wieder verstärkt in die Schwacke-Liste. Sie würden dort feststellen, dass die Werte der Realität entsprechen, auch wenn man auslastungsabhängige VorkaufskasseKautionWennverfügbarInternet-Preise mit Schwacke vergleicht, was eigentlich Äpfel und Birnen sind.

Schreiben R+V ansehen