Gerichtlichen Vortrag konkretisieren

Versicherer behalten ihre Strategie bei, auf die Anwendung lediglich der Fraunhofer-Liste zu beharren. Mit einer kleinen Auswahl von Internet-Beispielen wird darauf verwiesen, dass Schwacke nicht verwendbar sei.

Auszug aus einem aktuellen Urteil:

"Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass die Ermittlung der Schadenshöhe allein auf Grundlage der Mietpreisliste des Fraunhofer Institut es vorzunehmen sei, da die Schwacke Liste eine um geeignete Geschäftsgrundlage darstelle. Als Beleg hierfür führt sie jeweils drei konkrete Mietwagen Angebote von unterschiedlichen Anbietern an."

Das ist selbstverständlich als unsinnig zu bezeichnen, doch es wirkt. Immer wieder gibt es Urteile pro Fraunhofer, von Amtsgerichten bis hin zu Oberlandesgerichten. Die lehnen also dann das Mischmodell Fracke ab, weil sie so starke Zweifel an Schwacke haben. Und diese Zweifel kommen durch zwar unpassende, schadenrechtlich sinnlose Internetbeispiele, die tausendfach mit den Schriftsätzen der Versicherer zu Gericht gelangen.

Dem entgegenwirken lässt sich mit eigenen Internetscreenshots, die Sie zumindest für ca. 60 Standorte von Aachen bis Zwickau hier bekommen können, für 2020, 2021 und auch zukünftig für 2022. Wer das nicht nutzt, wird eventuell schon bald vor dem Problem stehen, dass auch sein Amtsgericht oder Landgericht den Argumenten der Versichereranwälte aufgesessen ist. Dann kann es zu spät sein.

Wer sich für einen fallbezogene Unterstützung interessiert, kann hier erfahren, ob verwertbare Argumente in unserer Schublade liegen und für welchen Preis sie aufbereitet zur Verfügung gestellt werden können: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Angesprochen sind Vermieter, vermietende Reparaturbetriebe und Anwälte.