Angebot: Unterstützung beim konkreten Sachvortrag

Der Streit um die erforderlichen Mietwagenkosten tobt unvermindert weiter. Viele Vermieter kümmern sich zu wenig, scheuen den Gerichtsprozess, haben ihre Mietverträge, Rechnungen, Abtretungen nicht im Griff, buchen aus.

Noch größer sind die Schwierigkeiten, wenn der Gegneranwalt mit wilden Behauptungen die These aufstellt, dass die Abrechung viel zu hoch sei, lange Listen von Urteilen dazu tut und Gerichte im Zweifel gegen den lästigen Kläger tendieren. Da kann man schon an Rückzug denken.

Wir helfen in all diesen Fragen, wissen, wie ein Mietvertrag aussehen muss, die Rechnung aufgebaut, die Klage geschrieben und den gegnerischen Argutmeten entgegen getreten werden muss.

Zur Frage, warum Fraunhofer nicht taugt, auch nicht im Mischmodell, bieten wir aufwendige Gutachten mit bis zu 100 Seiten an. Man muss sie nur leider bei uns kaufen, denn die Erstellung ist extrem aufwendig. Damit kann man sich aber auch dort zu Gericht trauen, wo Richter bisher von Fraunhofer sehr überzeugt sind.

Das Ziel ist es, in der eigenen Argumentation der Anforderung der Rechtsprechung zu entsprechen. Der BGH verlangt konkreten Sachvortrag.

"Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden und ferner dürfen wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Betracht bleiben. Auch darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten. Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden. (...) Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken. (...) Die Anwendung der Listen durch den Tatrichter begegnet also nur dann Bedenken, wenn die Parteien deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufzeigen." (BGH VI ZR 316/12 vom 18.12.2012)

Eine andere Möglichkeit - neben dem Gutachten - besteht darin, konkret auf den Vermietfall bezoegen einen Schriftsatzbaustein zu erstellen. Auch das können Sie von uns anfordern.

Beispielschriftsatz für ein Verfahren in Hamburg

Es würde so ablaufen:

1. Sie melden sich bei uns, senden uns nach einer ersten Besprechung der Sache Ihre Unterlagen
2. Prüfung, Klärung ob Hilfe möglich
3. Schätzung Aufwand
4. Verbindliche Aussage zu Kosten (reduzierter Preis für BAV-Mitglieder)
5. Auftrag
6. Lieferung Baustein "Konreter Sachvortrag gegen Fraunhofer" für Ihren regionalen Markt des Geschädigten

Bei Interesse und vorliegen eines geeigneten konkreten Falls können Sie sich gern bei uns melden.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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