Desinfektions-Pauschale beim Mietwagen

Die Reinigung und Desinfektion von Mietfahrzeugen aufgrund der Gefahren einer Übertragung von Corona-Viren ist eine branchenübliche Notwendigkeit. Und dadurch entstehen Kosten, die die Anbieter an den Mieter weitergeben können. So kommen dann auch Gerichte, welche die Höhe erstattungsfähiger Mietwagenkosten  nach einem Unfall zu beurteilen haben zu dem Schluss, dass der Schädiger-Versicherer solche Kosten zu erstatten hat, wenn die im Rahmen der Ersatzmobilität angefallen sind.

Das AG Buchen hat so entschieden mit der Begründung:
- es handele sich um unfallbedingte Aufwendungen
- es handelt sich nicht um höhere Gewalt
- die Desinfektion der Kunde auch erwarten
- Desinfektion ist ein taugliches Mittel zur Corona-Bekämpfung und
- mithin sind die Desinfektionskosten Teil der erforderlichen Kosten.

(AG Buchen 1 C 165/21 vom 04.11.2021, siehe BAV-Urteilsdatenbank)