Aktuelle Preisentwicklung und Fraunhofer

Aufgrund Corona-Verwerfungen und Mietwagen-Engpass steigen die Verbraucherpreise auch im Mietwagenmarkt und auch in Deutschland erheblich. Laut Statistischem Bundesamt ist der Preis für den zum Mietwagenmarkt angelegten "Warenkorb" in 2021 um 53 Prozent gestiegen.

Link: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2021/PD21_39_p002.html

Das bedeutet für die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Unfällen mittels Normaltarif, dass die Fraunhofer-Werte aus 2020 eine Anpassung brauchen. So wie sie in der Liste stehen, können sie bei dieser Sachlage selbst dort nicht mehr verwendet werden, wo sich Versicherer und Gerichte darin einig sind, dass Fraunhofer das Maß der Schätzung ist.

Das bedeutet...

-> für eine Anwendung der Fraunhofer-Liste im Jahr 2021 folgendes:

Grundpreis der Vermietung nach Fraunhofer plus 53 Prozent von Fraunhofer

= "Fraunhofer 2020 verwendet in 2021"

+ Nebenkosten für Haftungsreduzierung, Winterreifen, Zustellen usw. nach Schwacke.

= erforderliche Mietwagenkosten nach Fraunhofer

-> für eine Anwendung der Fracke-Methode im Jahr 2021 folgendes:

Grundpreis der Vermietung nach Fraunhofer plus 53 Prozent von Fraunhofer

+ Grundpreis der Vermietung nach Schwacke (hier keine Erhöhung, langfristige und nicht auslastungs- und situationsspezifische Internetpreise)

= SUMME, durch 2

= "Fracke 2021"

+ Nebenkosten für Haftungsreduzierung, Winterreifen, Zustellen usw. nach Schwacke

= erforderliche Mietwagenkosten nach Fracke