Aktuelle Preisentwicklung und Fraunhofer

Aufgrund Corona-Verwerfungen und Mietwagen-Engpass steigen die Verbraucherpreise auch im Mietwagenmarkt und auch in Deutschland erheblich. Laut Statistischem Bundesamt ist der Preis für den zum Mietwagenmarkt angelegten "Warenkorb" in 2021 um 53 Prozent gestiegen.

Link: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2021/PD21_39_p002.html

Das bedeutet für die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Unfällen mittels Normaltarif, dass die Fraunhofer-Werte aus 2020 eine Anpassung brauchen. So wie sie in der Liste stehen, können sie bei dieser Sachlage selbst dort nicht mehr verwendet werden, wo sich Versicherer und Gerichte darin einig sind, dass Fraunhofer das Maß der Schätzung ist.

Das bedeutet...

-> für eine Anwendung der Fraunhofer-Liste im Jahr 2021 folgendes:

Grundpreis der Vermietung nach Fraunhofer plus 53 Prozent von Fraunhofer

= "Fraunhofer 2020 verwendet in 2021"

+ Nebenkosten für Haftungsreduzierung, Winterreifen, Zustellen usw. nach Schwacke.

= erforderliche Mietwagenkosten nach Fraunhofer

-> für eine Anwendung der Fracke-Methode im Jahr 2021 folgendes:

Grundpreis der Vermietung nach Fraunhofer plus 53 Prozent von Fraunhofer

+ Grundpreis der Vermietung nach Schwacke (hier keine Erhöhung, langfristige und nicht auslastungs- und situationsspezifische Internetpreise)

= SUMME, durch 2

= "Fracke 2021"

+ Nebenkosten für Haftungsreduzierung, Winterreifen, Zustellen usw. nach Schwacke

= erforderliche Mietwagenkosten nach Fracke

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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