Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 15-21

Landgericht Landshut 15 S 669/20 vom 06.04.2020
(Vorinstanz: Amtsgericht Erding 17 C 3003/19 vom 02.03.2020)

1. Die im Rahmen der Ersatzmobilität erforderlichen Mietwagenkosten können mittels der Schwacke-Liste Automietpreisspiegel geschätzt werden.
2. Der Bundesgerichtshof hat die Anwendung der Schwacke-Liste bis zuletzt immer wieder bestätigt.
3. Einwendungen gegen die Anwendung einer Schätzgrundlage müssen konkret und tatsachenbelegt sein und erkennen lassen, wie sich behauptete Mängel auf den konkreten Anmietfall ausgewirkt haben sollen.
4. Die Marktüblichkeit von Preisen lässt sich nicht rückwärts mittels Sachverständigengutachten klären.
5. Kosten der Nebenleistungen für Haftungsreduzierung und Zusatzfahrer sind erstattungsfähig.

Zusammenfassung: Das Berufungsgericht in Landshut bestätigt eine erstinstanzliche Entscheidung des AG Erding. Die Schwacke-Liste ist die anwendbare Schätzgrundlage. Die Beklagte hat dagegen nichts konkretes vorgetragen, sondern - was dem Gericht nicht ausreicht - allgemein auf die Richtigkeit von Fraunhofer verwiesen und dazu Internetscreenshots mit preisgünstigeren Beispielen vorgelegt. Auch Nebenkosten sind schadenrechtlich vom Haftpflichtversicherer zu erstatten.

Bedeutung für die Praxis: Per - schon etwas älterem - Beschluss wird das erstinstanzliche Urteil des AG Erding bestätigt und zur Berufungsrückname geraten. Laut BGH führe lediglich ein konkreter Sachvortrag der Beklagten mittels Verweis auf vergleichbare günstigere Angebote dazu, dass sich das Gericht mit der Frage der Anwendbarkeit der Schätzgrundlage intensiver zu befassen habe. Mit dem allerdings nur allgemeinen Verweis auf eine bessere Eignung von Fraunhofer und mit dem Vorlegen ungeeigneter Internetscreenshots muss sich ein Gericht daher eben nicht näher befassen. Internetangebote scheiden bereits daher als Argument aus, weil ihnen eine zuvor festgelegte Mietdauer zugrunde liege. Das Gericht lässt allerdingt erkennen, dass es in konkreten Mietverträgen aus der Anmietzeit einen konkreten Sachvortrag gesehen hätte. Inwieweit jedoch Beispiele mit niedrigeren Preisen die Verwendung eines Mittelwertes einer Liste betreffen können, erschließt sich nicht.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben