Gericht in Stuttgart bestätigt neue BAV-Abtretung

Der BAV will beim Thema Abtretung am Ball bleiben, um seinen Mitgliedern die bestmöglichen Voraussetzungen zu bieten, weiterhin aus abgetretenem Recht zu klagen.

Entgegen der Sicht vieler Gerichte hatten das Amtsgericht in Stuttgart und in der Folge auch das Landgericht Stuttgart in der jahrelang verwendeten und vom BGH auch bezüglich Transparanzgebot bestätigten BAV-Abtretungsformulierung ein Problem gesehen, weil die Rückabtretung auch hätte geregelt sein müssen (meinen zumindest die Stuttgarter Gerichte nach Kenntnis zweier BGH-Entscheidungen zur mehrstufigen Abtretung von Forderungen bzgl. Sachverständigenkosten).

Wir haben unsere Formulierungen bereits vor einiger Zeit bezüglich Stundungsabrede, Rückabtretung und Minderung Mietzinsanspruch angepasst und das Amtsgericht hat unser aktuelles BAV-Abtretungsformular nun auch bestätigt (AG Stuttgart, Hinweis vom 14.12.2020, Az. 46 C 3838/20).

Bestellungen der Formulare in Form von Blöcken mit Durchschreibesatz können per E-mail gesendet werden. Die Kosten pro Formular und Durchschreibeblatt liegen bei unter 10 Cent.