Alter des Autos rechtfertigt keine Herabstufung der Mietwagenklasse / OLG Dresden

OLG Dresden 7 U 0007/08 vom 17.04.2009, Beschluss
Ein 14 Jahre altes, aber technisch vor dem Unfall intaktes Fahrzeug, wird für die Ermittlung des Anspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten nicht herabgestuft
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