Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 17-20

Amtsgericht Stralsund 16 C 1027/13 vom 02.04.2020

1. Die Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten erfolgt anhand des Mittelwertes der Listen von Schwacke und Fraunhofer.
2. Die Ergebnisse des Gerichtsgutachtens werden zur Schätzung des Normaltarifes nicht verwendet.
3. Die klägerische Reduzierung um 5 Prozentpunkte wegen ersparter Eigenkosten ist nicht zu beanstanden.
4. Die geltend gemachten Kosten einer Haftungsreduzierung für eventuelle Beschädigungen am Mietfahrzeug sind in allen Fällen vollständig erstattungsfähig.
5. Weitere Kosten für Fahrzeugverbringung sind ebenso von der Beklagten zu zahlen.

Zusammenfassung: Das Amtsgericht Stralsund entscheidet nach 9 Jahren eine Mietwagensache mit vier Fällen zugunsten des Klägers. Die Ergebnisse eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen spielen wegen dessen Befangenheit keine Rolle mehr. Statt dessen wird mit dem Mittelwert aus den Listen geschätzt. Die Nebenkosten werden hinzugerechnet.

Bedeutung für die Praxis: Im Laufe der Jahre seit Anhängigkeit der Klage wurden Gerichte, Parteien und Anwälte vielfältig beschäftigt. Unter anderem wurden vor einem Richterwechsel  alle Geschädigten gehört und dezidiert dazu befragt, warum sie denn überhaupt einen Ersatzwagen benötigten. Dabei sind sie im Augenblick des unverschuldeten Unfalles individuell mit ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs gewesen und der Unfall hat ihre Fahrt jäh beendet. Dann gehört ein Ersatzfahrzeug zu den grundsätzlich erforderlichen Kosten der Wiederherstellung.
Ein von der Beklagten vorgeschlagener Sachverständiger (Consulimus AG, Herr Abbing) wurde vom Gericht beauftragt, das Gutachten vom Berufungsgericht nach der klägerischen Beschwerde wegen Befangenheit des Gutachters jedoch verworfen. Das Verfahren kann als Beispiel gesehen werden, wie Kläger die Ergebnisse von Gutachtern angreifen können, die auf geschicktes Betreiben der Versicherer von Gerichten beauftragt werden und am Gerichtsbeschluss vorbei begutachten. Die Beklagte trägt die Kosten der Ersatzanmietung, der Rechtsanwälte, des Gerichts und des nicht ganz billigen Sachverständigen, den sie selbst vorgeschlagen hatte.

Hinweis: Über die Frage, ob das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig ist, ist derzeit nichts bekannt.