Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 36-19

Landgericht Düsseldorf 20 S 185/18 vom 23.08.2019
(Vorinstanz: Amtsgericht Düsseldorf 38 C 149/18 vom 10.10.2018)

1.  Das erstinstanzliche Urteil wird aufgehoben und erforderliche Mietwagenkosten werden  anhand der Fracke-Methode geschätzt.
2. Die Kammer schließt sich der neuen kritischen Sichtweise des Oberlandesgericht Düsseldorf zur Fraunhofer-Liste an.
3. Kosten der Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeuges sind erstattungsfähig.
4. Die Kosten der wintertauglichen Bereifung sind ebenso Teil der Schadenfolgeaufwendungen und durch die Beklagte zu tragen.
5. Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Absicherung im Umgang mit dem Mietwagen und daher auf Kostenerstattung einer Haftungsreduzierung auf null Euro, unabhängig von der tatsächlichen Kaskoversicherung des Geschädigtenfahrzeuges.

Zusammenfassung: Das Berufungsgericht hebt ein Fraunhofer-Urteil des Amtsgerichtes in Düsseldorf auf und wendet den Mittelwert der Listen zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten an. Das Gericht verweist dazu auf die Kritik des OLG Düsseldorf an der von Fraunhofer angewendeten Erhebungsmethode. Kosten der erforderlichen Nebenleistungen werden ebenso zugesprochen.

Bedeutung für die Praxis: Zunächst zeigt sich hier wie erwartet, dass auch das Landgericht in Düsseldorf auf die Wende des OLG reagiert und rein Fraunhofer-basierte Entscheidungen aufgehoben werden. Bis vor kurzem haben sich allerdings nahezu alle zugehörigen Gerichte der ersten und zweiten Instanz darin überschlagen, wortreich die Vorteile der Fraunhofer-Liste und angeblichen Nachteile der Schwacke-Liste hervorzuheben. Inzwischen wird hervorgehoben, dass der BGH beide Listen grundsätzlich als anwendbar ansieht und dass die Fraunhofer-Methode mit Internet, Kreditkarte und Vorbuchungsfrist doch sehr bedenklich ist. Es drängt sich die Frage auf, was Kläger in Schadenersatzprozessen von Urteilsbegründungen zu halten haben. Was heute in Stein gemeißelte "ständige Rechtsprechung" ist, wird morgen - nicht aufgrund guter Argumente, sondern für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung - fortgewischt. Fracke wird sich im OLG-Bezirk Düsseldorf aus Sicht der Geschädigten nun erfreulicherweise wohl vollständig durchsetzen.