Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 36-19

Landgericht Düsseldorf 20 S 185/18 vom 23.08.2019
(Vorinstanz: Amtsgericht Düsseldorf 38 C 149/18 vom 10.10.2018)

1.  Das erstinstanzliche Urteil wird aufgehoben und erforderliche Mietwagenkosten werden  anhand der Fracke-Methode geschätzt.
2. Die Kammer schließt sich der neuen kritischen Sichtweise des Oberlandesgericht Düsseldorf zur Fraunhofer-Liste an.
3. Kosten der Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeuges sind erstattungsfähig.
4. Die Kosten der wintertauglichen Bereifung sind ebenso Teil der Schadenfolgeaufwendungen und durch die Beklagte zu tragen.
5. Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Absicherung im Umgang mit dem Mietwagen und daher auf Kostenerstattung einer Haftungsreduzierung auf null Euro, unabhängig von der tatsächlichen Kaskoversicherung des Geschädigtenfahrzeuges.

Zusammenfassung: Das Berufungsgericht hebt ein Fraunhofer-Urteil des Amtsgerichtes in Düsseldorf auf und wendet den Mittelwert der Listen zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten an. Das Gericht verweist dazu auf die Kritik des OLG Düsseldorf an der von Fraunhofer angewendeten Erhebungsmethode. Kosten der erforderlichen Nebenleistungen werden ebenso zugesprochen.

Bedeutung für die Praxis: Zunächst zeigt sich hier wie erwartet, dass auch das Landgericht in Düsseldorf auf die Wende des OLG reagiert und rein Fraunhofer-basierte Entscheidungen aufgehoben werden. Bis vor kurzem haben sich allerdings nahezu alle zugehörigen Gerichte der ersten und zweiten Instanz darin überschlagen, wortreich die Vorteile der Fraunhofer-Liste und angeblichen Nachteile der Schwacke-Liste hervorzuheben. Inzwischen wird hervorgehoben, dass der BGH beide Listen grundsätzlich als anwendbar ansieht und dass die Fraunhofer-Methode mit Internet, Kreditkarte und Vorbuchungsfrist doch sehr bedenklich ist. Es drängt sich die Frage auf, was Kläger in Schadenersatzprozessen von Urteilsbegründungen zu halten haben. Was heute in Stein gemeißelte "ständige Rechtsprechung" ist, wird morgen - nicht aufgrund guter Argumente, sondern für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung - fortgewischt. Fracke wird sich im OLG-Bezirk Düsseldorf aus Sicht der Geschädigten nun erfreulicherweise wohl vollständig durchsetzen.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben