Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 35-19

Amtsgericht Köln 261 C 77/19 vom 30.07.2019

1. Wie der BGH sieht das Gericht die Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage an.
2. Die Methode der Datenerhebung durch eurotaxSchwacke erscheint dem Gericht nachvollziehbar und geeignet.
3. Die Beklagte hat nicht bewiesen, dass den Geschädigten alternativ günstigere Angebote ohne Weiteres bekannt und zugänglich gewesen sind.
4. Der Verweis auf Fraunhofer ist kein konkreter Sachvortrag und Fraunhofer auch nicht besser zur Schätzung der Mietwagenkosten geeignet.
5. Vorgelegte Internetangebote sind nicht vergleichbar, da sie aus einer anderen Zeit stammen und nicht die im konkreten Vermietfall relevanten Leistungen enthalten.
6. Ein Geschädigter kann nicht auf Internetangebote und Kreditkarten-Einsatz verwiesen werden.
7. An ein unkonkretes Angebot des Haftpflichtversicherers zur Anmietung bei einem mit ihm kooperierenden Autovermieter ist der Geschädigte nicht gebunden. 

Zusammenfassung: Das Gericht sieht im erfolgten Anschreiben an die Geschädigten keinen Grund dafür, dass die Geschädigten nicht hätten am freien Markt zu marktüblichen Preisen ein Ersatzfahrzeug mieten können. Denn diese Schreiben enthielten dafür nicht die notwendigen Informationen, auf deren Basis die Geschädigten hätten prüfen können, ob diese Angebote ihren Anspruch auf vergleichbare Ersatzmobilität erfüllen können. Die Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten wird mittels Schwacke vorgenommen und die Anwendbarkeit des Mittelwertes Fracke abgelehnt.

Bedeutung für die Praxis: Die meisten Versuche der Preisvorgabe von Versicherern an Geschädigte sind unzureichend. Geschädigte können häufig kein konkretes Mietwagenangebot darin erkennen und daher nicht darüber entscheiden, ob es für sie annahmefähig ist. Denn der Pflicht zur Geringhaltung des Schadens steht das Recht gegenüber, einen vergleichbaren Mobilitätsersatz zu erhalten "als wäre der Unfall nicht geschehen". In diesen Fällen sind Geschädigte berechtigt, das "Angebot" auszuschlagen und sich einen Ersatzwagen bei einem frei gewählten Unternehmen zu marktüblichen Preisen zu mieten. Der Beklagtenvortrag mittels Fraunhofer, Internetscreenshots, Beweisangebot wird als unkonkret verworfen und die Schwacke-Liste zur Schätzung erstattungsfähiger Normaltarife herangezogen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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