Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 25-19

Amtsgericht Heilbronn 9 C 2779/17 vom 04.12.2018

1. Die Aktivlegitimation der Klägerin wird bejaht, da ihr die "...Schadenersatzforderungen auf Erstattung der Mietwagenkosten erfüllungshalber abgetreten..." wurden.
2. Für den Abtretungszeitpunkt gilt, dass die Abtretung wirksam vereinbart werden kann, wenn die Forderung bestimmt oder später bestimmbar ist.
3. Die Schätzung der erforderlichen Kosten der Ersatzanmietung erfolgt anhand des Modus der SchwackeListe.
4. Die Schwächen der Fraunhofer-Erhebung liegen vor allem darin, dass überwiegend nur sechs Anbieter befragt wurden und eine Vorbuchungsfrist unterstellt wurde.
5. Für die Anwendung der Schwacke-Werte sprechen die große Anzahl der Werte und Anbieter sowie die Differenzierung des regionalen Marktes in 3-stellige PLZ-Gebiete.
6. Eine Erkundigungspflicht nach anderen günstigeren Tarifen kann vom Geschädigten lediglich dann erwartet werden, wenn eine erhebliche Preisüberhöhung vorliegt, z.B. wenn der Wert der SchwackeListe um 50 Prozent überschritten wird.
7. Übliche Kosten erforderlicher Nebenleistungen sind ebenso erstattungsfähig.

Zusammenfassung: Das Gericht bestätigt die Aktivlegitimation des aus abgetretenem Recht vorgehenden Klägers, der sich üblicher Formulierungen in seinem Abtretungsformular bediente. Anders als die Versicherung meinte, sei die Abtretung in Bezug auf die Frage, was abgetreten wurde, nicht zu unbestimmt formuliert. Zur Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten wird die SchwackeListe angewendet, da die Fraunhofer-Erhebung erheblichen Bedenken begegne. Kosten für Nebenleistungen werden zugesprochen.

Bedeutung für die Praxis: Auf die Frage des Vorliegens der Aktivlegitimation des Klägers aus abgetretenem Recht wird wieder vermehrt Bezug genommen. Einer der Streitpunkte ist die Wirksamkeit der Abtretung vor dem Hintergrund der Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit. Der BGH hatte vor einiger Zeit die Abtretungen vieler Sachverständigen als zu unbestimmt angesehen. Leider neigen auch Vermieter immer wieder zur Abänderung bewährter und vom BGH geprüfter Formulierungen. Beispielsweise findet sich immer wieder eine Passage, die sich auf die Rechnungshöhe oder den Rechnungsendbetrag bezieht. Da die Forderung jedoch davon abweichen kann, ist dieser feste Bezug auf die Rechnung anstatt auf die Forderung ein gewichtiger Punkt, der es den Versicherern immer wieder erlaubt, die Durchsetzung offener Forderungen zu torpedieren. Hier jedoch nicht, da der Vermieter die empfohlene Formulierung verwendete. Die erforderlichen Kosten werden mittels Schwacke geschätzt und solange die Abrechnung nicht weit darüber liege, liege auch kein Verstoß gegen die Schadenminderungsplicht vor und muss sich der Geschädigte auch nicht erkundigen. 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben