Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 23-19

Landgericht Hannover 7 S 20/18 vom 10.05.2019
(Vorinstanz: Amtsgericht Hannover 438 C 13096/17 vom 15.08.2018)

1.  Die Abtretungen sind wirksam, weil sich ihr Gegenstand wegen des Bezuges auf lediglich die Schadenersatzansprüche bzgl. Mietwagenkosten bestimmen lässt. 
2. Ein pauschales Bestreiten der Personenidentitäten oder Vertretungsvollmachten nach außergerichtlicher Teilregulierung ist irrelevant.
3. Die klägerischen Forderungen sind nicht wegen Verjährung der Ursprungsforderungen zurückzuweisen, da die Ursprungsforderungen gestundet sind, solange der Zessionar vereinbarungsgemäß aus den Abtretungen erfüllungshalber vorgeht.
4. Eine Abtretung erfüllungshalber liegt vor, wenn sich der Gläubiger aus den abgetretenen Ansprüchen nicht nur befriedigen durfte, sondern auch sollte.
5. Die Schätzung des erforderlichen Normaltarifes im Grundpreis erfolgt anhand des Mischmodells aus den beiden Listen von Schwacke und Fraunhofer.
6. Erforderliche Kosten für Nebenleistungen in Bezug auf Winterreifen, Haftungsreduzierung, Zusatzfahrer sowie Zustellung und Abholung sind erstattungsfähig.
7. Wegen ersparter Eigenkosten der Geschädigten ist ein Abzug von 5 Prozent vorzunehmen.

Zusammenfassung: Das Berufungsgericht in Hannover ändert ein erstinstanzliches Urteil zugunsten des klagenden Autovermieters ab, in welchem das Amtsgericht einen Schadenersatzanspruch aus abgetretenem Recht verneint hatte. Die Schätzung des erforderlichen Betrages erfolgt mit dem Mischmodell Fracke und die Kosten der Nebenleistungen sind erstattungsfähig, bei 5%igem Eigenersparnis-Abzug.

Bedeutung für die Praxis: Versicherer versuchen seit einiger Zeit, den Schadenersatzanspruch in den Fällen zu torpedieren, in denen das Datum der Rückgabe des Mietfahrzeugs auf den ersten Blick eine Verjährung der ursprünglichen Mietzinsforderung vermuten lässt. Hintergrund ist der Gedanke, dass die Grundforderung des Vermieters gegen den Mieter verjährt sei. Dann könne der Vermieter vom Mieter nichts mehr verlangen und deshalb habe der Mieter keinen Schaden mehr. Das ist laut LG Hannover aber unzutreffend, da eine Abtretung erfülllungshalber mit der Abrede, dass der Autovermieter zunächst den Versicherer in Anspruch nehmen solle, eine Hemmung der Verjährung der gestundeten Ursprungsforderung nach sich zieht. Die abweichende Auffassung des Amtsgerichts wurde vom Landgericht in überzeugender Begründung – ähnlich, wie es das Landgericht Stuttgart sieht – korrigiert. Es wurde eine Schätzung nach dem üblichen Verfahren Mischmodell plus Nebenkosten vorgenommen.

Zusatzhinweis:
Seit der erste Versicherer den Einwand „Vermieter kann vom Mieter nichts mehr verlangen, deshalb kein Schaden mehr“ brachte, hat der BAV die auch vom LG Hannover geteilte Rechtsmeinung der verjährungshemmenden Stundung vertreten und veröffentlicht. Er wird nun durch die Gerichte bestätigt.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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