Neue Zweifel an Fraunhofer

Wie bereits gemeldet, hat Fraunhofer den Mietwagenspiegel 2018 veröffentlicht. Zwei Aspekte sind auffällig und lassen neue Zweifel aufkommen, ob sie wissen, was sie da tun.

Zum einen enthält die Interneterhebung auf den Seiten 83 bis 106 in keiner der Vielzahl der Tabellen mehr einen Wert für die Mietwagengruppe 1.

Eine Erklärung liefert Fraunhofer dazu nicht ab, zumindest wurde bisher keine gefunden. Doch lassen sich den Internetportalen solche Fahrzeuge auch derzeit kurz nach der Veröffentlichung der Liste entnehmen. Es liegen auch Beispiele für die Fahrzeuggruppe 1 aus der Zeit der Datenerhebung in 2018 vor. Daraus ergibt sich die Frage, wie es dazu kommen konnte. Da kann man nur spekulieren. Ein Blick zurück ergibt, dass Fraunhofer schon immer Probleme mit der Fahrzeugeingruppierung hatte und weiterhin hat. Durchschnittspreise der Gruppe 1 waren regelmäßig höher als die der Gruppe 2. Die Praxis widerlegt das eindeutig. Zu vermuten ist, dass man Fahrzeuge der Gruppe 1 nicht als solche wahrnimmt, sie stattdessen in Gruppe 2 oder 3 einsortiert und die Werte dort den Durchschnittspreis drücken. Dieses Problem haben wir schon häufiger beschrieben und veröffentlicht. Das trifft ebenso auf andere Fahrzeuggruppen zu und erzeugt auch hier in der Ausgabe 2018 wieder das Phänomen, dass höhere Mietwagengruppen niedrigere Preise haben sollen als kleinere Fahrzeuge.
Beispiele:
PLZ 81, 56 und 47 ... Woche Gruppe 4;
PLZ 06 und 15 Woche Gruppe 3;
...
Es handelt sich um ein völlig absurdes Ergebnis, wohl ausgelöst durch verschiedene methodische Festlegungen von Fraunhofer, wie die Umsortierungen von Acriss-Codes in Schwacke-Klassen.

Der andere Aspekt sind Preisveränderungen zum Vorjahr. Versicherer haben Schwacke ab 2006 mit der Behauptung diskreditiert, es wären unerklärbare Preissteigerungen festzustellen. Gerichte sind darauf hereingefallen, obwohl es sich dabei um den Modus handelte, der als "häufigster genannter Wert" einer Statistik zufällig hoch oder niedrig sein kann, ohne dass sich der rechnerische Mittelwert verändert. 20%ige Preisveränderungen reichten Gerichten, um von Ungereimtheiten auszugehen und Schwacke zu verwerfen.

Schaut man sich die Fraunhofer Liste 2018 an, sollten dieselben Gerichte nun von Fraunhofer und damit auch Fracke Abstand nehmen. Denn die Veränderungen in rechnerischen Mittelwerten sind exorbitant.
Beispiele:
- PLZ 34 Preis für 1 Tag Gruppe 2, 2017 = 45 Euro im Schnitt, 2018 = 79,35 Euro
-> Preissteigerung um 76 %
- PLZ 49 Preis für 1 Woche Gruppe 2, 2017 = 130,57 Euro im Schnitt, 2018 = 182,17 Euro
-> Preissteigerung um 40 %
- PLZ 70 Preis für 1 Woche Gruppe 3, 2017 = 145,87 Euro im Schnitt, 2018 = 203,29 Euro
-> Preissteigerung um 40 %
- PLZ 77 Preis für 3 Tage Gruppe 2, 2017 = 98,45 Euro im Schnitt, 2018 = 138,01 Euro
-> Preissteigerung um 41 %
- PLZ 78 Preis für 1 Woche Gruppe 10, 2017 = 648,11 Euro im Schnitt, 2018 = 909,01 Euro
-> Preissteigerung um 40 %
-PLZ 88  Preis für 1 Woche Gruppe 10, 2017 = 559,17 Euro im Schnitt, 2018 = 1.299 Euro
-> Preissteigerung um 132 %

Der Eindruck durchgängiger Preissteigerungen täuscht. Das Ganze geht einher mit Preissenkungen. Es scheint vieles einmal durchgewürfelt.

An der Stelle geht es lediglich um die Methode und die Anwendbarkeit der Liste. Welche Liste ist nun in Zweifel zu ziehen, die aus 2017 oder aus 2018 oder beide? Wohl eher beide, denn eine der Ursachen zieht sich seit 2008 durch alle Listen: Die Zuordnung der Fahrzeuge in die Mietwagengruppen.

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In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
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- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
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