Fraunhofer 2018

Mit einiger Verspätung ist nun die Ausgabe 2018 der Fraunhofer-Liste erschienen.

Ein erster Blick zeigt folgendes:

1. Die (für manche Gerichte) relevanten Werte der Interneterhebung sind beim Wochenpreis zwischen 5 und 10 Prozent gestiegen, hier und da auch noch stärker.

2. Eine Ausnahme bildet die Gruppe 4. Die Ursache liegt aber in 2017, dort war der Wert nicht erklärbar im Vergleich zu den Gruppen 2, 3, 5 und 6.

3. Man hat Fahrzeuge der Gruppe 1 nicht mehr ausgewiesen. Das überrascht vor allem deshalb:
- weil man das bisher getan hatte,
- man bei der Interneterhebung und der Methode der Weiterverarbeitung von Acriss-Tabellen bisher aus M-(Mini)-Klassen auch behauptete, in der Lage zu sein, Fahrzeuge in Klage 1 zu klassifizieren,
- tatsächlich auch Anfang 2019 Internetanbieter Fahrzeuge der Klasse 1 anbieten, so z.B. Europcar den VW Up. Es ergibt sich daher die nächste Ungereimtheit der Fraunhofer-Methode, die nach 10 Jahren noch immer nicht hinlänglich offenbart wurde.