Hessische Landgerichte machen Mischmodell Fracke

Wie zuvor bereits bekannt wurde, haben sich die Landrichter in Frankfurt am Main zusammengesetzt und über ihre zukünftige Linie in Mietwagensachen ausgetauscht. Das Ergebnis liegt hier zwar noch nicht schwarz auf weiß vor, aber wie man hört, wird in Zukunft für die Schätzung des Grundpreises ersatzfähiger Mietwagenkosten das Mischmodell zwischen Schwacke und Fraunhofer angewendet und bei gruppengleicher Anmietung ein 5%iger Eigenersparnisabzug vorgenommen.

Erstattungsfähige Positionen der Nebenleistungen werden nach den Werten der SchwackeListe geschätzt.

Bedauerlich erscheint es dabei, dass die SchwackeLinie vieler Richter damit beendet erscheint. Diese bisherige Rechtsprechung war richtig, wie ein Vergleich mit Marktpreisen zeigt. Selbst Internetangebote bestätigen immer wieder die Korrektheit des Schwacke-Niveaus. Daran änderten auch bisherige Urteile auf Basis Mischmodell oder gar Fraunhofer nichts. Mit DAT steht zudem eine weitere Liste zur Verfügung, die eher Schwacke als Fraunhofer bestätigt.

Nützlich erscheint diese "Absprache" lediglich vor dem Hintergrund, dass nun relative Rechtssicherheit darüber herrscht, mit welcher Höhe der Forderung aus der Mietwagenabrechnung mit einem Obsiegen bei Gericht zu rechnen ist.

Sollte ein Urteil oder ein Beschluss vorliegen, der weitere Details enthält, werden die Verbandsmitglieder darüber ausführlicher informiert.

Diese Linie soll wohl auch für weitere Landgerichte um OLG-Bezirk Frankfurt gelten, wie Gießen, Darmstadt, Limburg und Kassel, die das zum Teil auch bisher schon so gehandhabt haben.