Hessische Landgerichte machen Mischmodell Fracke

Wie zuvor bereits bekannt wurde, haben sich die Landrichter in Frankfurt am Main zusammengesetzt und über ihre zukünftige Linie in Mietwagensachen ausgetauscht. Das Ergebnis liegt hier zwar noch nicht schwarz auf weiß vor, aber wie man hört, wird in Zukunft für die Schätzung des Grundpreises ersatzfähiger Mietwagenkosten das Mischmodell zwischen Schwacke und Fraunhofer angewendet und bei gruppengleicher Anmietung ein 5%iger Eigenersparnisabzug vorgenommen.

Erstattungsfähige Positionen der Nebenleistungen werden nach den Werten der SchwackeListe geschätzt.

Bedauerlich erscheint es dabei, dass die SchwackeLinie vieler Richter damit beendet erscheint. Diese bisherige Rechtsprechung war richtig, wie ein Vergleich mit Marktpreisen zeigt. Selbst Internetangebote bestätigen immer wieder die Korrektheit des Schwacke-Niveaus. Daran änderten auch bisherige Urteile auf Basis Mischmodell oder gar Fraunhofer nichts. Mit DAT steht zudem eine weitere Liste zur Verfügung, die eher Schwacke als Fraunhofer bestätigt.

Nützlich erscheint diese "Absprache" lediglich vor dem Hintergrund, dass nun relative Rechtssicherheit darüber herrscht, mit welcher Höhe der Forderung aus der Mietwagenabrechnung mit einem Obsiegen bei Gericht zu rechnen ist.

Sollte ein Urteil oder ein Beschluss vorliegen, der weitere Details enthält, werden die Verbandsmitglieder darüber ausführlicher informiert.

Diese Linie soll wohl auch für weitere Landgerichte um OLG-Bezirk Frankfurt gelten, wie Gießen, Darmstadt, Limburg und Kassel, die das zum Teil auch bisher schon so gehandhabt haben.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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