Nutzungsausfall anstatt Fraunhofer

In einigen Regionen verwenden Oberlandesgerichte und Landgerichte - wenig nachvollziehbar - bei der Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten die Fraunhofer-Liste.

Was kann man als Vermieter und als vermietendes Autohaus tun?

1. Fälle mit blitzsauberen Argumenten produzieren, wir sind hierfür Ihr Partner, wenn Sie sich helfen lassen wollen.
2. In Prozessen gut vortragen, auch hierbei helfen wir Ihnen und Ihrem Anwalt.
3. Der Geschädigte kann statt die Mietwagenkosten geltend zu machen, auf den Nutzungsausfall setzen. Der ist oft höher als der Fraunhofer-Wochentarif.

 

Gruppe Woche F 17 Woche NA 17 Abweichung
1 140,95 161 14
2 151,02 203 34
3 184,38 245 33
4 241,11 301 25
5 222,97 350 57
6 243,67 413 69
7 256,59 455 77
8 350,03 553 58
9 471,13 833 77
10 698,3 1225 75

Das AG Ettlingen hat nun wieder entschieden (in Anlehnung an BGH VI ZR 290/11 vom 05.02.2013), dass auch bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges der Nutzungsausfall zuzusprechen ist (Az. 6 C 63/17 vom 16.10.2018).

Zum Thema haben wir auch einen ausführlichen Aufsatz veröffentlicht in der MRW, Ausgabe 1-15, zum Thema "Nutzungsausfallentschädigung geltend machen und daraus den Mietwagen bezahlen?".

Die folgende Tabelle stellen den Nutzungsausfall für eine Woche dem angeblichen Marktpreis für eine Woche nach Fraunhofer 2017 (Bundesdurchschnitt) gegenüber. Hiermit sind bis zu 77% mehr vom Haftpflichtversicherer zu erlangen.