Nutzungsausfall anstatt Fraunhofer

In einigen Regionen verwenden Oberlandesgerichte und Landgerichte - wenig nachvollziehbar - bei der Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten die Fraunhofer-Liste.

Was kann man als Vermieter und als vermietendes Autohaus tun?

1. Fälle mit blitzsauberen Argumenten produzieren, wir sind hierfür Ihr Partner, wenn Sie sich helfen lassen wollen.
2. In Prozessen gut vortragen, auch hierbei helfen wir Ihnen und Ihrem Anwalt.
3. Der Geschädigte kann statt die Mietwagenkosten geltend zu machen, auf den Nutzungsausfall setzen. Der ist oft höher als der Fraunhofer-Wochentarif.

 

Gruppe Woche F 17 Woche NA 17 Abweichung
1 140,95 161 14
2 151,02 203 34
3 184,38 245 33
4 241,11 301 25
5 222,97 350 57
6 243,67 413 69
7 256,59 455 77
8 350,03 553 58
9 471,13 833 77
10 698,3 1225 75

Das AG Ettlingen hat nun wieder entschieden (in Anlehnung an BGH VI ZR 290/11 vom 05.02.2013), dass auch bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges der Nutzungsausfall zuzusprechen ist (Az. 6 C 63/17 vom 16.10.2018).

Zum Thema haben wir auch einen ausführlichen Aufsatz veröffentlicht in der MRW, Ausgabe 1-15, zum Thema "Nutzungsausfallentschädigung geltend machen und daraus den Mietwagen bezahlen?".

Die folgende Tabelle stellen den Nutzungsausfall für eine Woche dem angeblichen Marktpreis für eine Woche nach Fraunhofer 2017 (Bundesdurchschnitt) gegenüber. Hiermit sind bis zu 77% mehr vom Haftpflichtversicherer zu erlangen.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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