Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 38-18

Landgericht Bonn 8 S 120/18 vom 24.08.2018, Beschluss
(Vorinstanz Amtsgericht Siegburg 108 C 187/17)

1. Ein Mitverschulden des Geschädigten im Rahmen seiner Wahlfreiheit bei der Schadenbeseitigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn er marktübliche Preise überschreitet.
2. Die von der Beklagten benannten Preise sind Sonderkonditionen, erhältlich durch Vermittlung der Beklagten.
3. Die Einschränkung der Ersetzungsbefugnis des Geschädigten kann nicht von internen Verträgen des Schädigers abhängen.
4. Ein Verschulden des Geschädigten besteht auch grundsätzlich nicht, eine falsche Reparaturwerkstatt ausgewählt zu haben, die eine Reparatur zu lange durchgeführt habe.

Zusammenfassung: Die Vorwürfe des Schädigers gegen den Unfallgeschädigten in Bezug auf ein Mitverschulden durch Wahl des Vermieters und der Werkstatt werden zurückgewiesen. Ein Hinweis auf günstige Mietangebote ist dann nicht relevant, wenn es sich um Sonderkonditionen, vereinbart zwischen einem Vermieter und dem eintrittspflichtigen Versicherer, handelt.

Bedeutung für die Praxis: Die Auseinandersetzungen zur Frage des Vorgehens bei der Anmietung von Ersatzfahrzeugen, wenn der Versicherer sich bei dem Geschädigten telefonisch oder per Brief mit einem Preis-Hinweis auf einen kooperierenden Vermieter gemeldet hat, halten unvermindert an (Zitate aus 45 Urteilen und Beschlüssen hier: https://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/2811-mietwagenhinweis-des-haftpflichtversicherers-aktuelle-urteile-zu-254-bgb-2.html). Versicherer gehen davon aus, sie könnten dem Geschädigten irgendeinen nicht überprüfbaren Preis nennen und dieser müsste sich danach richten. Eine der wichtigsten Fragen dabei ist die, ob es sich nachweislich um einen Marktpreis handeln muss oder wie heute üblich um einen internen Preis, der mit einem Kooperationspartner ausgehandelt wurde. Das Landgericht Bonn hat das nun eindeutig beantwortet. Es muss sich um einen Marktpreis handeln. Damit ist der Geschädigte frei in seiner Entscheidung, dieses Angebot zu ignorieren und ein Ersatzfahrzeug am Mietmarkt anzumieten.

Hinweis: Die Beklagte hat die Berufung nach diesem Hinweis zurückgenommen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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