ADAC mit unverständlicher Zurückhaltung

Der ADAC als erster Ratgeber für Autofahrer äußert sich regelmäßig auch zu Themen der Schadenregulierung. Aufgrund der Vielzahl seiner Mitglieder kommt seinen Aussagen eine hohe Bedeutung zu. Ein aktueller Beitrag auf der ADAC-Seite wirft Fragen auf:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/unfallabwicklung/unfall-in-deutschland/

Zum Mietwagenthema wird nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass es Probleme mit dem Gegnerversicherer geben kann, wenn Mietwagenkosten abgerechnet werden. Meist liegt das aber eher am Versicherer, der die Rechnung nicht bezahlen möchte und nicht am Vermieter, der einen zu hohen Betrag abgerechnet hat. Eine generelle Erkundigungspflicht des Geschädigten nach günstigeren Mietwagen gibt es auch gar nicht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Marktpreis zu erstatten ist. Ein Marktpreis bildet sich immer durch mehrere Angebote, die niedriger und höher sein können. Den Durchschnitt hat die Rechtsprechung jedenfalls für erforderlich und damit erstattungsfähig angesehen.

Fragwürdig sind die ADAC-Hinweise gleich zu Beginn der Veröffentlichung. Denn der ADAC weiß sehr genau, dass Geschädigte extrem häufig Schwierigkeiten haben, ihre Schadenkosten vom Gegnerversicherer zeitnah und vollständig ausgezahlt zu bekommen. Da wird an den Rechnungen herumgestrichen, "was das Zeug (nicht) hält". Da wird verzögert, sich dumm gestellt und letztlich der Versuch unternommen, den aufgeklärten und den unerfahrenen oder nachgiebigen Geschädigten voneinander zu trennen wie die Spreu vom Weizen. Mit den einen kann man es machen und bei den andere merkt man, dass man lieber bezahlen sollte. Und deshalb hätte ein eindeutiger Hinweis des ADAC in die erste Zeile gehört: "Nehmen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem unverschuldeten Unfall einen spezialisierten Rechtsanwalt, denn sonst werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ärger und weniger Schadenersatz bekommen!".

Statt dessen steht da zu Beginn: "Melden Sie Ihre Schadenersatzansprüche umgehend bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung." Das eben sollten Sie nicht allein und ungeschützt tun, denn dann hängen Sie im Netz des Schadenmanagements des Gegner-Versicherers. Dann will er Ihnen vorschreiben, wer Ihren Schaden schätzt, Ihnen den eigenen Gutachter und den Anwalt ausreden, eine super geeignete Werkstatt aufschwatzen und den Mietwagenanbieter "empfehlen".

Letztlich gilt: Fragen Sie Ihren Anwalt! Der wird diese hier geschriebenen Zeilen bestätigen.