Verjährung: Versicherer mit neuer Argumentation

Derzeit ziehen Versicherer mit neuer Argumentation gegen Klagen aus abgetretenem Recht in Form einer regelrechten Welle durch das Land. Aus vielen Ecken hören wir das Gleiche:

Der Prozessgegner behauptet, dass keine Aktivlegitimation des Klägers aus abgetretenem Recht bestehe, da die originäre Mietzinsforderung bereits verjährt sei. Dabei verweisen sie auf ein Urteil des OLG Stuttgart und ein BGH-Urteil des VII. Senates (in Bezug auf Architekten-Recht).

Die Materie ist komplex, doch wir sind der Meinung, dass wir gute Argumente haben, die letztlich die Gerichte überzeugen können. Es kommt nun darauf an, sich mit den Argumenten zu befassen und zu erreichen, dass die Klägeanwälte das verstehen und dem Gericht rüberbringen können.

Kern unserer Argumentation sind die Art der Abtretung und dass es nicht darauf ankommt, ob eine Mietzinsforderung besteht. Wir werden in der nächsten Ausgabe der MRW (print) einen Aufsatz dazu veröffentlichen. Wenn Sie darauf nicht warten können, senden Sie mir bitte eine E-Mail, dann bekommen Sie die Argumente vorab und gern auch eine Erläuterung dazu.