Allianz vergisst die guten Manieren

Prüfberichte: Allianz kürzt Mietwagenkosten mit offensichtlich untauglichen Argumenten.

Wohin der harte Verteilungskampf um Verträge, Prämien und Renditen führen kann, lässt sich gerade an Deutschlands größtem Versicherer ablesen. Die Damen und Herren müssen ganz schön unter Druck sein. Das lässt sich an ihrem Verhalten ablesen.

Nachdem die Allianz vor Jahren mit dem FairPlay-Konzept Akzente setzen wollte und einen vermeintlichen Schulterschluss mit dem Kfz-Gewerbe versuchte, kürzt sie Abrechnungen heute rigoros und lässt sich von den Betroffenen reihenweise verklagen.

Wer zu Zeiten des "FairPlay" Mietwagenabrechnungen (in der Höhe nach dem Willen der Allianz) erstellte, bekam diese Forderungen mehr oder weniger anstandslos bezahlt. Allerdings spielte es schon damals vor allem eine Rolle, was die Allianz bezahlen wollte und nicht, was der Marktpreis einer Mietwagenleistung ist oder was nach der Rechtsprechung zu bezahlen wäre.

Heute lautet die Strategie nur noch "Kürzen!". Der Versicherer Allianz, der neben der Nürnberger dem Kfz-Gewerbe am nächsten steht, kürzt die Abrechnungen und damit Schadenersatzforderungen genauso weit oder manchmal noch rigoroser herunter, als Versicherer, die bereits zuvor für ein solches Verhalten bekannt waren.

Dabei bedient man sich eines Feigenblattes "Prüfbericht", welcher von einer externen Prüforganisation LOGICHECK erstellt wird. Und diese Berichte enthalten durchaus Brisantes.

Der Eindruck, der durch den Prüfbericht entstehen soll, ist ein neutraler Blick auf die Mietwagenkostenabrechnung. Die Details der Rechnungsaufstellung des Vermieters werden aufgegriffen und die Hintergründe der gekürzten Zahlung der Allianz sollen mit dem Prüfbericht verdeutlicht werden. Doch sind die Angaben dazu häufig falsch, ignorieren gesicherte Erkenntnisse oder verweisen auf falsche, überholte oder nicht zutreffende Rechtsprechung.

Beispiele:

- Die Kosten der erweiterten Haftungsreduzierung, für Zustellen oder den Zusatzfahrer werden mit einer abenteuerlichen Begründung (gemäß Schwacke/Fraunhofer) mit einem 20-Prozent-Abschlag versehen.

- Mit Bezug auf eine Karenzzeit verweist die Allianz darauf, einen Miettag streichen zu können.

- Die Erstattung der Kosten eines Zusatzfahrers macht die Allianz davon abhängig, ob ein weiterer Fahrer das Fahrzeug nutzen musste.

- Der Normaltarif wird mit Fraunhofer bemessen, auch wenn die Rechtsprechung anderes sagt. Die örtliche gefestigte Rechtsprechung wird ausgeblendet und es werden Mietwagen-Prozesse provoziert. Wenn doch auf örtliche Rechtsprechung verwiesen wurde, war diese schon veraltet und auf Nachfrage hieß es, dass die Allianz dem Prüfberichtersteller diese Vorgaben mache. Einen Hinweis auf einen Irrtum kann man sich also getrost sparen. Das ist alles so gewollt, was dort steht.

Der verständlichere, klarere und damit bessere Weg für die Allianz wäre sicherlich, die Kürzung ohne eine solche sinnlos verschleiernde Begründung vorzunehmen und das Verwirrspiel zu lassen, dieses Verhalten mit einer vermeintlich neutralen Begründung (Prüfbericht) zu versehen, die als untauglich zu bezeichnen ist.