BAV-Urteilsdatenbank mit 5.000 Dokumenten

Die öffentliche Datenbank für Gerichtsurteile und andere Dokumente des BAV wächst weiter. Heute konnte das 5.000-ste PDF-Dokument eingestellt werden und steht nun den Nutzern zum Download zur Verfügung. Es handelt sich um ein Urteil des Amtsgerichts Dresden mit dem Aktenzeichen 111 C 5067/16 zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten durch Haftpflichtversicherungen.

Die Datenbank-Inhalte stehen BAV-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Sie haben dazu einen Benutzernamen und ein Passwort von uns erhalten.

Auch Mitglieder des VDA profitieren in Zukunft von der Datenbank des BAV. Sie können sich kostenlos selbst in der Datenbank anmelden und nach Dokumenten suchen, die sie interessieren. Doch anstatt ein Dokument kostenpflichtig zu kaufen, können sie eine E-Mail senden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und um Zusendung eines Dokumentes bitten. Dazu ist nur das Gericht und das Aktenzeichen anzugeben, also zum Beispiel "AG Dresden, 111 C 5067/16". Der Versand erfolgt zeitnah und kostenlos per E-Mail.

Internetadresse: urteilsdatenbank.bav.de
Kostenlose Registrierung: http://urteilsdatenbank.bav.de/login/signup

Zum Urteil Nr. 5000: Amtsgericht Dresden 111 C 5067/16

-> Ob der Mietvertrag im Verhältnis des Geschädigten zum Vermieters wirksam geschlossen wurde, ist für den Schadensersatzanspruch unerheblich
-> Geschädigter muss keine Alternativangebote einholen, wenn das Angebot Schwacke entspricht, da Gerichte dies als taugliches Schätzungsmittel ansehen; mehr muss der Geschädigte nicht leisten
-> Screenshots von günstigeren Angeboten sind nur erheblich, wenn sie aus dem Zeitraum des Unfalls stammen und ihre Konditionen denen der tatsächlichen Anmietung entsprechen (offene Mietdauer)
-> Schätzung nach Schwacke
-> Nach günstigeren Angeboten muss sich der Geschädigte erkundigen, wenn diese Tarife um mehr als 50 % überschritten werden
-> Berechnung durch Addition der Pauschalen
-> Kosten für Vollkaskoversicherung, Zustellung/Abholung sind zu erstatten
-> Abzug i.H.v. 10 % für Eigenersparnis bei klassengleicher Anmietung