Lassen Sie uns das mal gemeinsam anschauen

Sie sind ein Vermieter von Fahrzeugen, der Kunden nach einem Unfall mobil hält und erhalten die Forderungen immer wieder nicht vollständig erstattet, Sie sind Autohaus, Reparaturbetrieb, Abschleppunternehmer, jedenfalls (auch) Autovermieter. Und Sie wissen nicht, ob es sich lohnt, gegen den Schädiger vorzugehen und sich Restforderungen zu holen?

Buchen Sie lieber nicht aus, sondern lassen Sie sich helfen!

Wir können Ihnen sagen:

- ob Ihre Forderung gerechtfertigt ist,
- wie und wo Sie gegen die zahlungsverpflichtete Versicherung vorgehen sollten,
- ob Ihr Anwalt es richtig macht und welche Hinweise und Tipps ihn besser machen.

Die Situation könnte so beschrieben werden:

Ihre Restforderung gegen eine Versicherung von 45 % des Rechnungsbetrages nach Vermietung an einen Geschädigten lautet noch 750 Euro. Doch Sie wissen nicht, ob es ratsam ist, einen / Ihren Anwalt mit der Durchsetzung der Restforderungen zu beauftragen. Bisher ging das oft nicht gut aus und Sie haben dann zu dem Kleckerbetrag, den Sie zugesprochen bekommen haben, noch Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht ausgeben müssen, sodass nichts übrig blieb oder gar noch weitere Kosten bei Ihnen verblieben sind? Ihre Erfahrungen sind negativ und doch halten Sie es für eine Sackgasse, die Restbeträge immer wieder auszubuchen oder vor sich herzuschieben.

Zu klären wäre folgendes: 
- korrekte und nachvollziehbare Abrechnung, korrekte Abtretung (viele Formulare sind problematisch), Mietvertrag mit den bestehenden Möglichkeiten abgeschlossen?
- Auswahl des Gerichtsortes,
- Aufbau Klage und Argumente für meine Replik gegen den Angriff des Versicherers auf mein Geld,
- was muss mein Anwalt besser machen, um zu obsiegen, ... Lernkurve?

Wenn Sie also wissen möchten, was Sie bereits ab dem Zeitpunkt der Unterschrift unter dem Mietvertrag bis zum Ende der mündlichen Verhandlung besser machen müssen und wenn Sie das Ausbuchen von Mietwagenforderungen beenden wollen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Werden Sie Mitglied im BAV! Wir prüfen Ihren Fall und Ihre Dokumente und wenn alles in Ordnung ist, kümmern wir uns darum, dass Sie den Ihnen zustehenden Restbetrag erhalten.

Ablauf der Zusammenarbeit:

1. Auswahl eines geeigneten Falles.
Bereits die Auswahl des Falles bringt Ihnen Erkenntnisse für die zukünftige Erzeugung besser durchsetzbarer Forderungen. 

2. Auswahl des geeigneten Gerichtsortes
Es wird darüber befunden, welches Gericht infrage kommt, ob unter- oder oberhalb der Berufungsgrenze geklagt wird, ob mehrere Fälle zusammengenommen werden oder gegen wen die Klage zu richten ist.

3. Abwägung der Höhe der Geltendmachung
Gesamte Forderung einklagen oder Teile daraus zur Verbesserung der Ergebnis- und Kostenquote? Das ist fallabhängig und nur mit Erfahrung zu beurteilen, die ein Anwalt eher nicht mitbringt, der nur wenige Fälle pro Jahr bearbeitet oder neu damit beginnt.

4. Anwalt
ggf. ist ein Anwalt für den Fall zu suchen; besser noch, Ihr Anwalt wird mit unserer Hilfe besser

5. Klage, Erwiderung, Replik, Berufung, ...
Wir helfen mit Argumenten, Anlagen, Hinweisen bis hin zur Besprechung der einzelnen Schriftsätze, die eingehen und selbst gefertigt werden müssen.

Ergebnis: Wir sind uns sehr sicher, dass sich Ihre Ergebnisse schlagartig verbessern werden. Bei einer ersten Restforderung von beispielsweise 750 Euro, die erfolgreich eingeklagt werden könnte, hätten sich die Kosten unserer Hilfe in Höhe einer Jahresmitgliedschaft von 500 Euro bereits beim ersten Rechtsstreit mehr als amortisiert.

Mit der BAV-Mitgliedschaft erhalten Sie fallbezogen unsere konkreten Hinweise. Sie bekommen Zugriff auf 5.000 Urteile und andere 2.700 andere Dokumente und Beiträge, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Sie und Ihre Region betreffen. Wir arbeiten mit Ihnen und Ihrem Anwalt an der Durchsetzung Ihrer konkreten Forderungen. Wir nehmen von Ihnen dafür keine konkreten Gebühren, sondern wir wollen nur Ihre Unterstützung für unseren Verband und unsere wichtige Arbeit für Sie. Wir haben unsere Expertise vielfach unter Beweis gestellt; Anwälte und Vermieter lesen täglich unsere öffentlichen Informationen. Es macht Sinn, dass wir wegen Ihrer Forderungen konkret zusammenarbeiten.

Ihr Weg zu uns und Ihrer Akte auf unseren Schreibtisch:

https://www.bav.de/mitglied-werden.html (mit Anmeldeformular und Beitragstabelle)

Oder Sie sind Rechtsanwalt und suchen hilfreiche Informationen zum genannten Thema? Dann können Sie Fördermitglied werden und unsere Informationen wie bisher lesen, auch wenn wir sie inzwischen nicht mehr der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Sprechen Sie uns bitte an.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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