BGH warnt vor Überlastung

Der Bundesgerichtshof befasst sich nahezu wöchentlich mit Fällen aus dem Bereich der Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Durch eine wichtige Änderung in der Anwendung der Zivilprozessordnung ZPO, die wie es scheint bevorsteht - so warnt der BGH selbst - würde sich eine Überlastung des höchsten deutschen Zivilgerichtes ergeben.

Dabei geht es um die Schwelle des Streitwertes, die erreicht sein muss, bevor sich ein Rechtssuchender gegen die Nichtzulassung der Revision eines Berufungsgerichtes beim BGH beschweren kann. Die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde ist bisher an den Streitwert von 20.000 Euro gebunden. Weil der Gesetzgeber bisher keine neue Regelung geschaffen hat, droht diese Schwelle im kommenden Jahr einfach wegzufallen. Die Folge wäre wohl, dass man sich mit jedem zweitinstanzlich verlorenen Verfahren zur Überprüfung an den BGH wenden kann.