Mit dem Urteil XII ZR 117/09 hat der BGH wiederholt, dass dem Vermieter eine Aufklärungspflicht für massgebliche Umstände und Rechtsverhältnisse zur Mietsache obliegt.
Das Urteil der Vorinstanz wurde insoweit ausdrücklich bestätigt, dass:
- Auf Basis Schwacke geschätzt wurde,
- Nebenkosten (hier Haftungsbefreiung, Zustellen/Abholen, und ggf. 2. Fahrer) hinzukommen und aus Schwacke entnommen werden können,
- Die Berechnung anhand pauschalierter Degressivwerte sich an den Umständen und Informationen zu Mietbeginn orientieren muss (hier 1 Woche vereinbart, danach Tagestarife und nicht weitere Pauschalen), da die Miete mit unklarem Mietende fortgesetzt wurde.
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