Ihre Unterstützung ist wichtig

Viele Autovermieter, Autohäuser oder Rechtsanwälte lesen unsere Beiträge, die wir zur Vermietung nach Unfällen verfassen. Inzwischen sind dies mehr als tausend Veröffentlichungen. Manche Artikel wurden zweitausend, einige auch fünftausend Mal gelesen. Dies erscheint zunächst für Beiträge im Internet nicht besonders viel. Doch sind unsere Leser an speziellem Wissen interessiert, den "normalen Google-Surfer" sprechen wir hier nicht an. Das große Interesse freut uns, denn das gibt unserer Tätigkeit den Sinn.

Wenn Ihnen unsere Arbeit für die Schadenregulierung im Interesse von Geschädigten und Vermietern effektiv und nützlich erscheint, bitten wir Sie um Ihre ganz konkrete Unterstützung. Egal ob Sie Autovermieter, Autohaus oder Rechtsanwalt sind oder wir Ihnen in einer anderen Rolle mit unserer Leistung helfen: Wir brauchen Sie! Als Mitglied zur Förderung unseres Anliegens, aber auch als Quelle aktueller Hinweise und Informationen oder beispielweise auch von Urteilen.

Unsere Arbeit kostet nicht nur sehr viel Zeit; sie ist auch mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Diese Ressourcen können wir aber nur dann aufbringen und investieren, wenn SIE uns diese Mittel zur Verfügung stellen. Neben Rechtsanwälten profitieren Autohäuser ebenso unmittelbar von unseren Fachpublikationen und den laufenden Veröffentlichungen zu den „brennenden Themen“ und Problemkreisen rund ums Thema Autovermietung. Wir wollen daher mit diesem Beitrag auch SIE erneut ansprechen: Suchen Sie den Weg zu uns, rufen Sie uns an oder schreiben Sie!

Eine Mitgliedschaft in unserer Interessengemeinschaft kostet weit weniger, als durchschnittlich im Streitfall mit einer einzigen gut geführten Akte nach einer professionellen Vermietung durchgesetzt werden kann. Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie ab heute ganz explizit dazu bei, dass wir unsere unterstützende Aufgabe in dem Themenfeld Vermietung nach Unfällen auch in Zukunft erfüllen können.


Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V., Berlin

Ihr Michael Brabec,
Geschäftsführer

http://www.bav.de/kontakt.html

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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