Gefälligkeitsschreiben von Caro und Enterprise

Immer häufiger legt der in einem Rechtsstreit um offene Schadenersatzforderungen wegen Mietwagenkosten beklagte Haftpflichtversicherer sogenannte "Gefälligkeitsschreiben" von "befreundeten" Autovermietungen vor. Darin steht, dass dieser Vermieter dem Geschädigten ein vergleichbares Fahrzeug viel billiger hätten vermieten können.

Dem gilt es aus Sicht des Geschädigten zu begegnen, denn in diesem Vorgehen liegt kein relevantes Argument aus Sicht des Schadenersatzrechts. Das ist sehr einfach mit zwei Aussagen erklärt:

1. Zur juristischen Diskussion einer eventuellen Verletzung der Schadenminderungspflicht durch den Geschädigten taugt es nicht, denn dann hätten diese Firmen dem Geschädigten vor Anmietung ein kostengünstigeres Angebot machen müssen, das der Geschädigte selbst am Markt zum Anmietzeitpunkt nicht gesucht oder nicht gefunden hat. 

2. Zur Erschütterung einer Schätzgrundlage, die bei diesem Gericht favorisiert wird, taugen diese Schreiben ebenso wenig. Denn ein Mittelwert einer Liste setzt sich immer aus höheren und niedrigeren Werten zusammen. Beispiele mit niedrigeren Werten sind damit kein Argument gegen einen Mittelwert einer Liste.

Der Geschädigte muss sich dann nach günstigeren Tarifen erkundigen, wenn ihm ein viel zu teures Ersatzfahrzeug angeboten wird, zum Beispiel im Bereich mehrfacher Preisüberhöhung vom Normaltarif, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Sofern kein auffälliges Missverhältnis vorliegt, ist der offene Betrag zu erstatten und kann das Gericht die Werte einer Preiserhebung, wie die Schwackeliste, zur Schätzung des Normaltarifes heranziehen.

Beispielschreiben in PDF-Format

Jedoch muss hierzu vorgetragen werden.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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