Haftpflichtversicherung scheut Klärung beim Bundesgerichtshof

Die Versicherungsgruppe R+V / Kravag hat im Verfahren LG Wiesbaden 3 S 117/14 (Berufungsentscheidung vom 30.07.2015 wegen restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall) den bis dahin unrechtmäßig zurückgehaltenen Restbetrag bezahlt. Trotz vom Gericht eingeräumter Möglichkeit wurde von dem Versicherer also keine "Revision" beim BGH eingelegt. Eine große Gelegenheit ist somit verstrichen, die für und gegen die Fraunhoferliste aufgebauten Positionen der jeweiligen Seiten höchstrichterlich klären zu lassen.

Man kann auch sagen, die Versicherung hat sich das nicht getraut, weil das Gericht die Argumente des Versicherers geprüft und mit ausführlicher und nachvollziehbarer Begründung zurückgewiesen hat. Ein Haftpflichtversicherer will wie in anderen Fällen geschehen lieber weiterhin mit allen unangemessenen Rohren gegen Geschädigte und Autovermieter vorgehen, anstatt eine Chance zur Klärung wahrzunehmen, ...bitter, aber eigentlich nicht anders zu erwarten.

Zum Hintergrund:

Das Landgericht Wiesbaden hatte in einem Verfahren um restliche Mietwagenkosten entschieden, dass dem Geschädigten erheblicher Schadenersatz vorenthalten wurde und nachzuzahlen ist. Das Gericht hatte dem Versicherer die Möglichkeit gegeben, das Urteil beim Bundesgerichthof überprüfen zu lassen.

Urteil: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7467108

Urteilsbesprechung bei MRW: http://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/2353-mietwagenrechtswissen-mrw-aktuell-51-15-2.html

Das Verfahren wurde geführt und das Urteil zugesandt von der Hamburger Kanzlei Ochsendorf und Collegen.