In einem interessanten Aufsatz schreibt Prof. Volker Rieble, Universität München, über die Problematik mangelnder Kontrollmöglichkeit und überbordender Richtermacht in unserer Gesellschaft.
Das steht für mich in einer gedanklichen Beziehung zur Mietwagenrechtsprechung seit 2004.
Die Rechtsprechung zu Fragen des Schadenersatzes ist ständig im Fluss. Seit 10 Jahren versuchen Zivilgerichte, einen Weg aus der vom BGH - als dem höchsten deutschen Zivilgericht - gestellten Normaltarif-Falle zu finden, die den Geschädigten ganz grundsätzlich in seinen Rechten beschneidet, weil ein Unfallgeschädigter nunmal kein Normalkunde ist. Die Folge ist das Ausbluten einer Branche von mittelständischen Unternehmen. Überleben können nur noch die, die der Vermietung nach Unfällen abgeschworen haben oder die anderweitig so erfolgreich sind, dass ihnen diese Probleme nicht den Garaus machen können.
Als das Übel erscheint immer mehr, dass das Bundesgericht (BGH) einer Fehleinschätzung unterlag, als man mit einem Schwenk in der Rechtsprechung pro Versicherungswirtschaft auf ein fortan ausgleichendes Handeln der Versicherer gesetzt hatte.