Ein besonderer BGH-Richter nun im Ruhestand: Burkhard Pauge

Kürzlich als E-Mail erhalten:

"Richter am Bundesgerichtshof Burkhard Pauge im Ruhestand ...

...  war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.
Am 2. April 2001 wurde Herr Pauge zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat an. Seit dem Jahre 2008 ist er zugleich Vertreter der nicht ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes und seit dem Jahre 2009 auch stellvertretendes Mitglied im Senat für Patentanwaltssachen. Die Rechtsprechung insbesondere des VI. Zivilsenats hat Herr Pauge in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitgeprägt. "

Das Ausmaß der Prägung der Rechtsprechung des VI. Zivilsenates ist außenstehend schwer zu beurteilen. Doch erinnere ich mich an eine Begebenheit, die mir noch heute in Erinnerung ist. Anlässlich des Verkehrsgerichtstages 2006 berichtete dieser Richter der Presse in der obligatorischen Pressekonferenz von seinem Arbeitskreis, den er zuvor leitete, mit den Worten (sinngemäß):
"Meinetwegen sollten sich Geschädigte immer an den eintrittspflichtigen Versicherer wenden, dann gibt es weniger Probleme."

Jedem, der mit dem Schadenersatzrecht zu tun hat, ist die Dimension des Satzes sofort klar. Die nun aufgeregte Fragerei der Presse wurde sodann vom Leiter der Pressekonferenz (ich glaube, es war Generalbundesanwalt Nehm) sofort mit den Worten beendet: "Schluss nun, sonst redet sich der Herr BGH-Richter um Kopf und Kragen."

Nun hat Herr Pauge seinen verdienten Ruhestand erreicht. Mal sehen, ob und wo wir wieder von ihm hören oder lesen dürfen.