LG Köln: Schätzung mit Schwacke

LG Köln 11 S 33/08 vom 10.02.2009:
- kein Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz
- Schätzungsgrundlage des Normaltarifes ist Schwacke 2006
- kein Aufschlag
- 10 % Eingenersparnisabzug
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