Kravag macht sich die Finger schmutzig

Ein inzwischen typisches Gerichtsverfahren, geführt durch den Rechtsvertreter der KRAVAG, zeichnet sich dadurch aus, dass gegen alles vorgetragen wird, was man sich denken kann.

Beispiel: Urteil AG Fürstenwalde/Spee Az. 26 C 299/13

1. Obwohl ein Teil der Mietwagenkosten reguliert wurde, wird die Berechtigung der Anmietung dem Grunde nach bestritten, der Geschädigte hätte nach Auffassung der Versicherung gar keinen Mietwagen nehmen dürfen.

2. Die Forderung in Bezug auf die Reparaturkosten wird insgesamt bestritten, indem die Vertragsvereinbarung zwischen ...Unfallopfer und Werkstatt in Frage gestellt wird.

3. Die Notwendigkeit von Teilen der ausgeführten Reparaturarbeiten wird bestritten.

4. Die Verbringung sei nicht notwendig gewesen, eine tragfähige Begründung wird aber nicht geliefert.

5. Die verursachten Mietwagenkosten (unterhalb der Schwacke-Werte) seien ein Unfallersatztarif. Zu zahlen sei nur ein viel geringerer Betrag (ein Wert ähnlich Nutzungsausfall).

Die Antworten des Gerichtes dazu:

Sie verwechseln Werkvertragsrecht mit Schadenrecht, der Sachverständige und der Reparaturbetrieb sind kein Erfüllungsgehilfe des Versicherers (Anmerkung: Auch wenn viele Sachverständiger und Reparaturbetriebe sich von dessen Einfluss leider nicht freimachen können oder wollen), die einzelnen Schritte der Reparatur sind erfolgt und damit erforderlicher Wiederherstellungsaufwand (Heckklappendichtung und Verbringung), Einwendungen gegen Mietwagenkosten dem Grunde nach sind nach der ohne jeden Vorbehalt erfolgten Teilregulierung ausgeschlossen, die Mietdauer ergibt sich aus den Reparaturunterlagen und der Mietpreis ist angemessen.

Hätte man nicht einfach die Regulierung prüfen und den angemessenen Betrag bezahlen können? So sind dem Versicherer erhebliche Mehr-Kosten entstanden, die die so oft zitierte Versichertengemeinschaft nun wohl übernehmen muss. Nein, denn es scheint, man will sich streiten, um die andere Seite mürbe zu machen.

Ein Reparaturbetrieb, dem immer 10 % der Forderungen gestrichen werden, kann sich fast nicht dagegen wehren, weil sich das für keinen Anwalt lohnt. Und wenn, dann müsste sich der Reparaturbetrieb aufgrund der Häufigkeit dieses Missstandes schwerpunktmäßig mit diesen Dingen befassen, anstatt Autos zu reparieren. Das Gleiche gilt auch für Autovermieter, die viel zu viel bei Gericht sind, anstatt ihrem Beruf nachzugehen.

Und als Autofahrer kann man sich den Versicherer des Unfallverursachers ja leider nicht aussuchen. Doch es scheint große Unterschiede der Fairness der Haftpflichtversicherer gegenüber Unfallopfern zu geben. 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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