Zur Frage der Notwendigkeit und Berechtigung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach einem Unfall

Die Unfallregulierung ohne Anwalt ist fahrlässig, das sagt nun schon das Oberlandesgericht Frankfurt / Main. Kosten hat der Versicherer zu tragen, sofern keine Mitschuld vorliegt.

"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."

OLG Frankfurt 22. Zivilsenat, Entscheidungsdatum: 02.12.2014, Aktenzeichen: 22 U 171/13