Der Wert einer positiven Mietwagenrechtsprechung im eigenen Gerichtsbezirk ist jedem klar. Gut begründete Urteile, möglichst der Berufungskammern, sind eine Basis für künftige Vermietungen und angemessenen Umsatz. Doch kennt der eintrittspflichtige Versicherer oder sein Anwalt die Rechtsprechung auch, die Sie angeht?
Soweit bekannt, sind viele Versicherer sogar daran interessiert, sich dann nicht im Konflikt mit den Vermietern aufzureiben, wenn die Rechtsprechung klar und eindeutig ist. Versicherer möchten die Rechtsprechung möglichst vieler Amts- und Landgerichte kennen, um unnötige Kosten durch Rechtstreitigkeiten zu vermeiden.
Das heißt aber im Umkehrschluss, dass positive Urteile bekannt gemacht werden müssen. Wer also aktiv, mit den richtigen Argumenten, allgemeinen Fällen (weniger bedeutend sind die Einzelfälle) und erfolgreich die Mietwagenkosten durchsetzt, der sollte auch sehr daran interessiert sein, aktuelle Urteile bekannt zu machen. Nur wenn dem Versicherer und seinen Anwälten bekannt ist, dass die Rechtsprechung eindeutig gegen ihn spricht, wird er es ggf. nicht auf einen Streit ankommen lassen.
Wir nehmen Ihr Urteil gern entgegen und machen uns die Mühe, es zu bearbeiten und zu verbreiten.