Landgericht Potsdam: Wer schnell ein Fahrzeug braucht, kann nicht auf Fraunhofer und günstige Internetangebote verwiesen werden

Vor dem Landgericht Potsdam nahm die beklagte Haftpflichtversicherung eine Berufung zurück. Sie meinte bis zu diesem Zeitpunkt - und sicherlich weiterhin, dass auch ein Geschädigter, der nachts auf der Autobahn nach einem Unfall einen Mobilitätsbedarf hat, sich nach günstigeren Angeboten erkundigen muss und man ihm später zum Vorwurf machen kann, er hätte in der Werkstatt ein Fahrzeug zu einem Normaltarif im Preisniveau der Schwackeliste angemietet und deshalb das Geld des Versicherers verschwendet. Das Gericht hat das eindeutig nicht bestätigt. Az. des Verfahrens: 6 S 67/13 vom 30.04.14