Amtsgericht Neu-Ulm mit falschem Ansatz

Die Fehler der Gerichte aufgrund von "Aus dem Bauch"-Entscheidungen häufen sich. Schwerpunkte sind die Mittelwertbildung, das Versagen des Aufschlages und das Hochrechnen des Siebtel-Wochenpreises.

Das AG Neu-Ulm soll hier ein Beispiel für den Fehler der Mittelwertbildung sein. Das Gericht sieht bei Fraunhofer und Schwacke Schwächen. Welche? Wird nicht erklärt. Damit ist das Urteil schon nicht nachvollziehbar und nicht für eine höhere Instanz prüfbar. (Leider kommt hier hinzu, dass bereits der Kläger nur einen Mittelwert eingefordert hatte und auch noch einen Beschluss des Berufungsgerichts vorlegte, der diese Richtung für den Gerichtsbezirk Memmingen nahelegt.)

Das Gericht stützt sich auf den BGH, der beide Listen und den Mittelwert nicht beanstande. Das Gericht dagegen beanstandet beide Listen und wählt doch den Mittelwert. Das passt schon nicht zusammen.

Sodann erklärt das Gericht aber, dass günstigere Angebote nur relevant gewesen wären, wenn diese aus dem Zeitraum der Vermietung stammen würden.

Daraus ergibt sich die Frage, warum diese dann relevant sein sollten. Kannte der Geschädigte denn diese Angebote? Vielleicht kannte der Geschädigte dann auch höhere Angebote (Schwacke hat Minimum, Maximum und Mittelwert) und welche Bedeutung haben dann diese hohen Angebote? Wie stünde das Gericht dazu, wenn der Kläger aus abgetretenem Recht nachweisen könnte, dass ihm bekannt ist, dass seinerzeit ein Anbieter ausverkauft gewesen ist? Welche Bedeutung hat das dann für das Gericht, wenn es positive Kenntnisse der Beklagten - sofern sie aus der Zeit der Miete stammen - als relevant für den Geschädigten ansieht?

Das Gericht betrachtet die Selbstbeteiligungen in den Kaskoversicherungen nicht, mittelt einfach frei von der Leber, Nebenkosten spielen keine Rolle.

Schlussendlich gibt sich der Kläger mit 1800 Euro für einen ganzen Monat der Vermietung eines Gruppe 5 - Fahrzeuges zufrieden, ein Betrag weit unter Internetpreisen, die in ihren Mietbedingungen noch nicht einmal mit einer Unfallersatzvermietung vergleichbar sind.

Konkret: Aktueller Preis Gruppe 4 eine Woche inkl. HR SB 450 zu Internetbedigungen (30h Vorbuchung, feste Mietdauer, Buchung im Internet, Kaution, ...): 546 Euro, macht für 36 tage 2750 Euro und nicht 1800 Euro (Internetpreis!)

Az. 3 C 1585/13 vom 27.02.2014