Siebtel-Wochenpreise: Fehlerhafte Pauschalierung der Mietdauer durch Gerichte

In einigen Gerichtsbezirken werden die Mietwagen-Forderungen der Geschädigten inzwischen nach der Methode geschätzt: Wochentarif durch 7 Tage mal Anzahl der Anmietdauer. Die Begründung lautet zumeist, dass dem Vermieter kein Mehraufwand entstanden sei, wenn die Vermietung länger als eine Woche andauere.

Diese Methode ist zu kritisieren. Sie berücksichtigt nicht, dass der normale Mieter eines Fahrzeuges die Anmietdauer auf den Tag und die Stunde genau anzugeben hat, wenn er einen Mietvertrag abschließt. Bringt er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, entsteht dem Vermieter ein Schaden, der über den Tagesumsatz weit hinausgehen kann. Die Ursachen sind zum Beispiel die Umorganisation einer Anschlussmiete, die Absage an den Anschluss-Mietkunden, Organisationsaufwand, langfristige Nachteile wegen Unzuverlässigkeit usw. Die Vermieter machen einen solchen Schaden beim Mieter häufig auch geltend.

Bei Vermietungen nach Unfällen kann der Geschädigte als Mieter das Mietende nahezu niemals angeben. Es ist also die Regel, dass der Vermieter eine Anschlussvermietung nicht organisieren kann. Schon das unterscheidet im Übrigen das Geschäft vom Normalgeschäft (O-Ton Bundesgerichtshof). Vertraglich ist bei Vermietungen nach Unfällen somit kein konkretes Mietende vereinbart. Der Mieter beendet den Vertrag, wann es allein ihm passt (Ersatzbeschaffung, Reperaturende). Und der Vermieter akzeptiert die ihm entstehenden Nachteiler mangelnder Planbarkeit und damit geringerer Auslastung. Seine Fahrzeuge stehen also häufiger herum. Aus diesem Grund müssen Gerichte wieder zur Berücksichtigung von Tagespreisen übergehen, denn das entspricht der vertraglichen Situation zwischen Mieter und Vermieter.

Ist zu Mietbeginn zumindest bekannt, dass es bis zur Beendigung der Reparatur 7 Tage dauern wird, kann in diesem Ausnahmefall zunächst von einem Wochentarif ausgegangen werden, wobei danach wieder Tagespreise anzusetzen sind.

Vor allem ist die Gerichtspraxis kritisch zu hinterfragen, im Nachhinein den Siebtel-Wochenpreis für die Gesamtmietdauer anzusetzen. Dazu muss bei Gericht wieder verstärkt vorgetragen werden, damit die Richter das verstehen können.